Baby verloren: AKH gesteht Fehler ein

Das AKH spricht nach der Nichtaufnahme einer Schwangeren nun doch von einer Fehlentscheidung in der Ambulanz der Frauenklinik. Unabhängig davon prüfen das Amt für Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) sowie die Patientenanwaltschaft den Fall.

Es habe sich um eine „Fehleinschätzung der an sich hochqualifizierten Fachärztin an der Frauenklinik“ gehandelt, sagte AKH-Chef Reinhard Krepler am Freitag gegenüber Radio Wien. Die Patientin sei zunächst im Krankenhaus Göttlicher Heiland „gut und richtig behandelt worden“, so Krepler. Dort sei die Patientin für den nächsten Tag wiederbestellt worden, sei dann aber in die Ambulanz des AKH gekommen. Hier ist es laut Krepler dann zu einem ganz entscheidenden Missverständnis gekommen:

Kommunikationsmangel als Ursache

„Sie ist wahrgenommen worden als eine Patientin, die sich für die normale Geburt in einigen Monaten anmelden wollte. Sie ist nicht wahrgenommen worden als Patientin, die die Hilfe der Ambulanz sucht wegen einer Blutung“, sagte Krepler. Deshalb habe die zuständige Fachärztin festgestellt, dass keine Entbindung im AKH notwendig ist. Sie sei deswegen gebeten worden, sich an eine andere Einrichtung des KAV zu wenden. Im Nachhinein habe sich aber sehr klar herausgestellt, dass die Patientin sehr wohl Hilfe wegen einer Blutung gesucht habe.

Die Ursache ist ein von der Ambulanz zu verantwortender Kommunikationsmangel mit dieser Patientin, so Krepler weiter: „Sie ist gekommen mit einer Zuweisung vom Göttlichen Heiland bezüglich der Anmeldung zur Geburt. Sie ist nicht gekommen mit einer Zuweisung des Göttlichen Heiland, dass sie Blutungen hat und dass wir deshalb die Behandlung übernehmen sollen.“

Krepler: „Patientin hätte behandelt werden müssen“

Krepler sagte, es sei damit klar, „dass die Patientin bei uns in der Ambulanz mit Ultraschall untersucht hätte werden müssen“. Wäre dabei eine Blutung festgestellt worden, wäre es notwendig gewesen, die Patientin aufzunehmen. Das hat leider nicht stattgefunden. „Uns tut das sehr sehr leid. Ich habe mich persönlich noch vor Erscheinen des ersten Zeitungsartikels bei der Patientin entschuldigt“, so Krepler. Das sei bereits zu einem Zeitpunkt geschehen, wo die Schwangerschaft noch intakt war.

Der Fachärztin an der Frauenklinik drohen nun dienstrechtliche Konsequenzen. Sie ist laut Krepler nicht den Richtlinien entsprechend vorgegangen: „Es gibt für Patientengespräche ein Formblatt, das auch vorsieht, dass das Patientengespräch dokumentiert ist. Das hat nicht stattgefunden.“ Der Sachverhalt müsse nun einwandfrei geklärt werden. Dann würden vom Chef der Wiener Universitäts-Frauenklinik, Peter Husslein, sowie vom Rektor der Medizinischen Universität Wien (MUW), Wolfgang Schütz, der die Dienstaufsicht über die Ärzte hat, entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Bereits getroffen wurden laut Krepler Maßnahmen, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern. So wurden der Ablauf und die Organisation für Ambulanzsituationen schon überarbeitet und verbessert. Krepler: „Es ist ausgeschlossen, dass sich ein solcher Fall wiederholt.“

Patientenanwalt erwartet Ergebnisse bis April

Das AKH hat den Fall auch an seine Versicherung gemeldet, die sich um eine etwaige Entschädigung für die Patientin kümmern soll. Eine Entschädigung will auch die Patientenanwaltschaft fordern, für den Fall, dass tatsächlich ein Fehler passiert ist, wie Patientenanwalt Konrad Brustbauer zuvor erklärte. Erste Kontakte mit der Frau habe es bereits gegeben. Sie habe alles aus ihrer Sicht geschildert.

Aus medizinischer Sicht wollte Brustbauer den Fall nicht beurteilen. Die Patientenanwaltschaft werde aber Krankenhaus Göttlicher Heiland, AKH und Krankenanstalt Rudolfstiftung, wo die Frau schlussendlich Aufnahme fand, um Stellungnahmen bitten und dann einen „Vertrauensarzt“ zurate ziehen, der den Fall beurteilen soll. Brustbauer erwartet Ergebnisse in etwa drei Monaten. Generell sagte er aber auch, dass ein Arzt abzuklären habe, ob ein Patient etwas habe oder nicht, bevor er ihn wegschicke. Es könne nicht sein, dass man sich einfach für nicht zuständig erkläre.

Fälle von Patientenabweisungen würden in Wien nicht dokumentiert, so Brustbauer weiter. Es gebe dazu keine Zahlen vom Krankenanstaltenverbund (KAV), es komme aber immer wieder vor, so Brustbauer. In der Gesamtzahl der Beschwerden sei das „sicher keine zweistellige Zahl“. Der Grund dafür sei, dass solche Vorfälle nachträglich entweder durch niedergelassene Ärzte aufgeklärt würden, die sagen, warum eine Aufnahme nicht nötig gewesen ist, oder weil die Aufnahme später doch erfolgt sei.

Schwangere mit Blutungen abgewiesen

Neben der Patientenanwaltschaft prüft auch die MA 40, das Gesundheitsamt, den Fall. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und der Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, Wilhelm Marhold, betonten, dass jeder Mensch behandelt werden müsse - mehr dazu in Schwangere abgewiesen: Amt prüft.

Die 26-jährige Wienerin war in der 13. Woche schwanger. Sie kam mit Blutungen in das Krankenhaus Göttlicher Heiland, tags darauf in das AKH. Erst in der Rudolfstiftung wurde die Frau stationär aufgenommen, wo sie dann aber das Baby verlor - mehr dazu in Abgewiesen: Schwangere verlor Baby.