Rechner macht Mietzins überprüfbar
„Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ). Für die Menschen sei nicht nachvollziehbar, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Somit könne fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gefordert werden.
Mehrere Zuschläge möglich
Für Wien hat sich der Richtwert von 4,91 Euro auf 5,16 Euro erhöht. Das entspricht laut Stadt einer Steigerung um 5,09 Prozent. Was aber tatsächlich an Miete zu bezahlen ist, hängt noch von einer Fülle an Zuschlägen, aber auch an Abschlägen, die real freilich kaum gewährt werden, ab. Gemeint damit sind zum Beispiel Zuschläge für Lage und Ausstattung, Gemeinschaftsräume, Kabel-TV und ähnliches mehr.
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Mietenrechner, Mieterhilfe-Telefon und Servicestellen
Ludwig verwies auf mehrere Möglichkeiten für Mieter und Wohnungssuchende, den Mietzins kostenlos zu überprüfen. So gibt es zum Beispiel den Wiener Mietenrechner. Mit ihm kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages errechnet werden. Mieter können auch rückwirkend ihre Zahlungen überprüfen.
Eingegeben werden müssen Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale wie Aufzug, Kellerabteil, Balkon oder Terrasse. Angeboten wird der Mietenrechner von der Magistratsabteilung 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser). Neben dem Mietenrechner können Anfragen zudem an die Servicestellen und beim Mieterhilfe Telefon unter der Nummer 4000-25900 gestellt werden.
Reform des Mietrechtsgesetzes gefordert
Richtwertmieten gelten im Wesentlichen für nach dem 1. März 1994 unterzeichnete Mietverträge für Altbau-Mietwohnungen. Für Wien sind das rund 220.000, österreichweit rund 350.000 Mieter - mehr dazu in Altbau-Wohnungen wieder teurer.
Ludwig plädiert in diesem Zusammenhang erneut für eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes. Es sollten klare Mietzinsbegrenzungen geschaffen werden, die Summe der Zu- und Abschläge klar begrenzt und im Sinne der Transparenz auch im Mietvertrag festgehalten werden. Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge könne erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht willkürlich in die Höhe getrieben würden, so Ludwig.