100 Millionen: Meinl will Kaution zurück

Eine Kaution in der Höhe von 100 Mio. Euro hat der Banker Julius Meinl hinterlegt, nachdem er am 1. April 2009 verhaftet wurde. Prozess gab es bisher keinen, die Kaution wurde aber noch nicht zurückbezahlt. Die Meinl Bank fordert diese nun retour.

100 Millionen Euro Kaution setzte vor drei Jahren ein Richter als sogenannte „gelindere Alternative zur Untersuchungshaft“ fest. Bis heute liegt dieses Geld gesperrt bei der Bank.

Für Bankchef Weinzierl „absurd“

Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl findet das alles „absurd“, wie er in einer Aussendung sagte. Wenn man nach drei Jahren und vier verbrauchten Gutachtern nichts zusammen gebracht hat, dann scheint dieser Tatverdacht ja von Beginn an nicht besonders dringend gewesen zu sein, so Weinzierl weiter gegenüber dem ORF-Radio Ö1.

Vorwurf: Schaden für Reputation der Bank

Die Tatsache, dass die 100 Millionen Euro auf dem BAWAG-Konto ohnehin verzinst werden, ist für Weinzierl kein Trost. Ein Eckzinssatz für 100 Millionen ist wohl keine tolle Verzinsung und ganz abgesehen davon, habe diese Kaution einen enormen Schaden für die Reputation der Bank als auch für Meinl selbst.

Julius Meinl V. nach seiner Enthaftung am Freitag, 03. April 2009 vor dem Wiener Landesgericht

APA/Herbert Pfarrhofer

Meinl nach seiner Enthaftung im April 2009

Der Antrag von Julius Meinls Anwälten auf Rückzahlung der 100-Millionen-Kaution wurde mittlerweile bei Gericht eingebracht.

Aufseher für Causa Meinl

Beim Verfahren gegen Julius Meinl und andere geht es etwa um den Rückkauf der MEL-Zertifikate und seine Auswirkungen auf Kurs und Anleger. Das Verfahren war schon einige Male ins Stocken geraten.

Der erste Gerichtsgutachter, Thomas Havranek, wurde Anfang 2010 wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, gab vor Weihnachten 2011 auf: Im Herbst hatte die Justiz seinen Gutachtensauftrag reduziert und den abgetrennten Teil an den Wiener Wirtschaftsprüfer Martin Geyer vergeben. Wenig später hat Kleiner sein Mandat ganz zurückgelegt. Nun ist eben Geyer als Gerichtssachverständiger an der Reihe.

Derzeit ist weder eine Anklageerhebung noch eine Einstellung des Verfahrens absehbar. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien stellte zuletzt den drei ermittelnden Staatsanwälten einen auf Wirtschaftsfälle spezialisierten Mitarbeiter aus ihrer Behörde zur Seite.

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