Meinl Bank lehnt neuen Gutachter ab

Die Meinl Bank hat gegen den erst kürzlich bestellten neuen Gutachter in der Anlegeraffäre einen Ablehnungsantrag eingebracht. Der Sachverständige habe massive Eigeninteressen an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens, heißt es.

Das Handelsgericht Wien habe auf Grund des Ablehnungsantrages umgehend die vorläufige Einstellung der Gutachtertätigkeit beauftragt, teilte die Bank am Freitag mit. Eine endgültige Entscheidung erwartet die Bank im Laufe der nächsten Tage. Der vom Anlegeranwalt Michael Poduschka vorgeschlagene Sachverständige Oliver Lintner und die von ihm geleitete Lintner Vermögensverwaltung GmbH hätten ein Eigeninteresse, die Bestellung von Lintner habe die Causa in eine neue Dimension gebracht, hieß es von der Bank.

Der Gerichtssachverständige Fritz Kleiner hatte sich vor kurzem zurückgezogen, nachdem ihm von der Staatsanwaltschaft ein Gutteil des Auftrags entzogen worden war - mehr dazu in Meinl-Gutachter beendet Auftrag.

Meinl-Bank: Gutachter „unzweifelhaft befangen“

Für die Meinl-Bank ist Lintner ein „unzweifelhaft befangener Gutachter“. Laut Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl steht der Verdacht im Raum, dass der Anlegeranwalt auf diese Art die von ihm geführten Verfahren zu beeinflussen versuchte. Lintner soll selbst in direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Bank-Tochter Meinl Success Finanz AG stehen und mindestens 19 Kunden betreuen, die Investments in MEL getätigt hätten und Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Lintner habe daraus auch Provisionen bezogen.

Zudem hätten Lintner selbst und seine Firma auch MEL-Zertifikate erworben und hielten diese noch. Die Firma selbst sei direkt in Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt. Dafür habe sie 16.000 Euro in der Bilanz zurückgestellt.

Dies lege den Schluss nahe, so die Meinl Bank in ihrem Antrag, "...dass die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern die „reichere" Meinl Bank zu klagen.“ Dem Anlegeranwalt Poduschka wirft die Bank vor, von den „Verstrickungen“ des bestellten Sachverständigen gewusst zu haben.

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