Wien Energie senkt die Strompreise

Die EnergieAllianz Austria (Bewag, EVN, Wien Energie) senkt die Strompreise mit 1. Juli 2012. Ein durchschnittlicher Haushalt soll sich damit rund 26 Euro im Jahr ersparen. Auch der Verbund zieht mit. Zudem soll ein Wechsel des Energieanbieters künftig einfacher werden.

„Der durchschnittliche Haushaltskunde erspart sich zufolge der im Jahr 2012 an die Kunden weitergegebenen Preissenkungen - bei einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh - auf Basis der bekannten Daten rund 26 Euro im Jahr“, hieß es in einer Aussendung der EnergieAllianz. Die drei Energieversorger geben mit der Kostensenkung die Vorteile aus der Änderung des Ökostromgesetzes an ihre Kunden weiter, hieß es.

Die exakte Höhe der Strompreissenkung sei aber erst nach Vorliegen der Verordnung der E-Control über den Preis für Herkunftsnachweise (vermutlich Ende Juni 2012) bestimmbar. „Die Kostenvorteile für die Kunden hängen nämlich wesentlich von der Festlegung des zukünftig geregelten Preises für Herkunftsnachweise von Ökostrom ab“, hieß es zur Begründung. Auch der Verbund gibt die Preissenkungen aus dem Ökostromgesetz an seine Kunden weiter. Ein genauer Zeitpunkt und die Höhe der Kostensenkung wurden in der Presseaussendung nicht genannt.

E-Control fordert Schritt auch von anderen Anbietern

„Wir erwarten, dass auch andere Energieversorger in etwa demselben Ausmaß ihre Energiepreise senken und in Zukunft auf die offene aber auch versteckte Weiterverrechnung von Ökostromkosten verzichten werden“, hieß es von der Regulierungsbehörde E-Control.

Während bisher undurchsichtige Ökostrommehrkosten an die Kunden weiter verrechnet wurden, sehe das neue System vor, dass der Lieferant nur noch einen von der E-Control per Verordnung festgelegten Wert an den Kunden weiter geben kann, die Finanzierung des Ökostromsystems werde ansonsten an den Netzkosten angeknüpft.

Die E-Control hat gemäß Ökostromgesetz eine Verordnungsermächtigung und damit einen Preis für Herkunftsnachweise festzulegen. Dabei handelt es sich um jene Herkunftsnachweise, die an den geförderten Ökostrommengen haften, die an die Energielieferanten zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine Säule zur Finanzierung des Ökostromsystems. Die anderen beiden Säulen sind eine Ökostrompauschale und ein Aufschlag auf die Netzkomponenten. Bei der Herkunftsnachweispreisverordnung ist der Beschluss der Verordnung für Ende Juni 2012 vorgesehen. Der Beitrag soll bei 1,50 Euro liegen.

Wechsel des Energieanbieters wird einfacher

Während bei der Telefonie die Marktliberalisierung zu einem Preiskampf um die wechselfreudige Kundschaft geführt hat, ist die Wechselbereitschaft beim Energieanbieter noch wenig vorhanden. Das soll sich nun mit einer weiteren Verordnung für einen rascheren Lieferantenwechsel bessern. Die Wechselverordnung für Strom und Gas soll mit 1. Jänner 2013 umgesetzt sein, hieß es von der E-Control.

„Eine der wichtigsten Neuerungen durch diese Verordnung ist die Möglichkeit für die Konsumenten, an jedem beliebigen Tag im Jahr den Strom- oder Gaslieferanten zu wechseln. Auch die Informationsweitergabe an die Kunden sowie die Transparenz beim Wechselprozess generell werden deutlich erhöht.“, so E-Control-Chef Walter Boltz.

Frist für Wechsel wird verkürzt

Bisher konnte ein Kunde nur zu jedem Monatsersten den Lieferanten wechseln. „Immer wieder hatten wir dazu Beschwerden bei unserer Schlichtungsstelle. Das wird künftig auf jeden Fall der Vergangenheit angehören“, betonte Boltz. Mit der neuen Verordnung wird zudem die Wechselfrist halbiert - von bisher sechs Wochen auf maximal drei.

Künftig wird der Wechselprozess automatisch ablaufen. Dazu wird eine eigene Wechselplattform erstellt, die einen automatischen und sicheren Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Lieferanten garantiert. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) begrüßte die bessere Wechselmöglichkeit. Dies würde zu mehr Wettbewerb und somit zu günstigeren Preisen führen.

Links: