Kartellgericht beendet Taxi-Streit

In der Wiener Taxibranche gibt es eine richtungweisende Entscheidung, die die Stellung der alteingesessenen Funkzentralen absichert. Denn das Kartellgericht hat eine Klage wegen Marktmissbrauchs abgelehnt.

Die Wettbewerbshüter hatten den beiden großen Taxizentralen 31300 und 40100 vorgeworfen, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Anfang des Jahres wurde ein Antrag beim Kartellgericht eingebracht.

Durch Exklusivitätsbestimmungen in den Funkverträgen der Zentralen ist es Taxiunternehmern nicht erlaubt, Aufträge auch von anderen Anbietern etwa via App anzunehmen. Auf diese Weise wird anderen Mitbewerbern der Markteintritt verwehrt, lautete damals der BWB-Vorwurf.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Nun hat es eine Entscheidung gegeben: Das Kartellgericht habe erkannt, dass diese Ausschlussklausel den „bekannt harten Wettbewerb“ im Wiener Taxigewerbe nicht behindere und daher zu Recht bestehenbleiben könne, hieß es dazu einer 40100-Aussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der BWB-Sprecher bestätigte den Gerichtsentscheid. Nun werde geprüft und überlegt, „ob allenfalls ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung erhoben wird“. Freude hingegen bei 40100-Geschäftsführer Martin Hartmann: „Mit diesem Urteil des Kartellgerichts hat der Fahrgast, der bei uns bestellt, weiterhin die Sicherheit, ein Taxi mit der Qualität zu bekommen, die er zu Recht erwartet.“

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