Zivildieneraffäre: Schuldsprüche aufgehoben

Der langjährige Personalchef des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) sowie die ehemalige Pflegedirektorin sind zuletzt in der Zivildieneraffäre wegen Amtsmissbrauchs schuldig erkannt worden. Nun wurden die Schuldsprüche aufgehoben.

Die Zivildieneraffäre im Wiener AKH geht zurück in die erste Instanz: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauchs bzw. Anstiftung dazu gegen den langjährigen Personalchef des Krankenhauses, gegen die ehemalige Pflegedirektorin und den Leiter einer Putzfirma verworfen und einem Einzelrichter des Landesgerichts die neue Verhandlung und Entscheidung aufgetragen.

Verfahren wegen Betrugsverdacht möglich

Der OGH stellte fest, dass nach den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes der jeweilige „Vorgesetzte“ von Zivildienern nicht mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung, also, salopp formuliert, nicht mit behördlichen Aufgaben betraut ist. „Damit fehlt es an einer Grundlage für die rechtliche Beurteilung des Geschehens als Amtsmissbrauch“, erkannte der OGH.

Im Hinblick auf die finanziellen Schäden komme ein Verfahren wegen Betrugs- oder Untreueverdacht in Betracht, hieß es vom OGH.

Sohn angeblich Zivildienst „erspart“

Hintergrund des Verfahrens war, dass das AKH unter der Anweisung des Personalchefs namentlich benannte Zivildiener angefordert, aber nicht im Spitalsbetrieb, sondern weiterhin in der Putzfirma eingesetzt hatte, wo sie an der Verfassung von EDV-Programmen beteiligt waren.

Das Unternehmen hatte laut Anklage vom AKH die Zivildiener angefordert und sie an ihrem regulären Arbeitsplatz eingesetzt, der Unternehmer soll so auch seinem Sohn den Zivildienst erspart haben. Er wurde in erster Instanz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt - mehr dazu in Schuldsprüche in Zivildieneraffäre.