Apotheke darf länger öffnen

Im Streit um längere Öffnungszeiten der Apotheken hat nun eine Apotheke in der Innenstadt beim Unabhängigen Verwaltungssenat einen Bescheid erkämpft, der ihr erlaubt, am Samstagnachmittag offen zu halten. Entschieden ist der Streit aber noch nicht.

Der positive Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats bedeutet für die Apotheke vorerst die Erlaubnis, an Samstagnachmittag und an Wochentagen nach 18.00 Uhr geöffnet zu sein. Peter Krüger, Anwalt der Apotheke, bezeichnet den Bescheid als eindeutig - in der Betriebszeitenverordnung der MA 40 sei demnach vorgegeben, wann Apotheken offen zu halten sind. Die Verordnung enthalte aber kein Verbot, zu anderen Zeiten aufzusperren.

Einzige Beschränkung laut Krüger: Die längeren Öffnungszeiten müssten sich innerhalb der festgelegten maximalen wöchentlichen Betriebszeit befinden. Diese beträgt mindestens 44 und höchstens 48 Wochenstunden. Nach Ansicht des Juristen bedeutet daher der positive UVS-Entscheid für die Apotheke in der Innenstadt einen juristischen Sieg: Sie hatte bis 2011 zehn Jahre länger als in der Verordnung festgelegt geöffnet, nämlich am Samstagnachmittag.

Behörde wollte Konzession entziehen

Die Behörde sah aber eine Verletzung der Öffnungszeiten und schritt im vergangenen Jahr ein: Ein Verwaltungsstrafverfahren sowie ein Konzessionsentzugsverfahren gegen die leitende Apothekerin wurden eingeleitet. Das Geschäft blieb seitdem am Samstagnachmittag geschlossen - zum großen Bedauern der Kunden, wie betont wurde.

„Mit dem UVS-Entscheid wurden alle Angriffe auf meine Mandanten abgewehrt. Wenn nun eine Apotheke am Samstagnachmittag offen halten will oder unter der Woche nach 18.00 Uhr, dann ist das ab jetzt ganz offiziell möglich“, unterstrich Krüger. Das Verwaltungsverfahren sei somit beendet, denn die Behörde hätte innerhalb einer sechswöchigen Frist, die bereits abgelaufen ist, Einspruch erheben müssen, so der Jurist.

Bereits am Samstag wird die Apotheke wieder am Nachmittag offen halten. Auch gegenüber dem Ausgang des Konzessionsentzugsverfahrens zeigte sich Krüger nun gelassen: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verfahren nach dem positiven UVS-Entscheid negativ ausgeht.“

Diskussionen gehen weiter

Große Erleichterung herrschte in der betroffenen Innenstadt-Apotheke: Man freue sich sehr, dass die Öffnungszeiten nun wieder am Bedarf der Kunden orientiert werden können. Vor verschlossenen Toren zu stehen, zum Beispiel nach einem Arztbesuch nach 18.00 Uhr oder eben am Samstagnachmittag, gehöre nun der Vergangenheit an.

Dies sieht die zuständige MA 40 zumindest derzeit noch nicht so, der Ausgang des zweiten Verfahrens, in dem es um den Konzessionsentzug geht, wird abgewartet. Ein Ergebnis dazu soll bereits in den kommenden Wochen vorliegen. In der MA 40 hielt man fest, dass ein weiteres Offenhalten am Samstagnachmittag - trotz positiven Entscheids - aus behördlicher Sicht keine Garantie sei, straffrei zu bleiben.

Apothekerkammer sieht Fehlinterpretation

Auch die Apothekerkammer sah in einer ersten Stellungnahme gegenüber den UVS-Entscheid von der Apotheke als „nicht korrekt“ interpretiert. Die Sichtweise stehe sogar im Widerspruch zur Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte festgestellt: „Dem Zwang zur Öffnung während der Betriebszeiten und zu den festgelegten Zeiten des Bereitschaftsdienstes steht das Verbot gegenüber, die Bereitschaftsdienste anderer Apotheken durch ein freiwilliges Offenhalten zu konterkarieren.“

Die Apothekerkammer verwies auf den Bereitschaftsdienst, durch den 35 Apotheken an Samstagnachmittagen, Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht zur Verfügung stehen. Zu den Öffnungszeiten gebe es Gespräche mit den zuständigen Behörden, „allerdings ist eine Änderung des bestehenden Systems frühestens 2014 umsetzbar“, so Andrea Vlasek, Präsidentin der Apothekerkammer Wien.

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