Appell für offene Schanigärten im Winter

Seinen Appell gegen die Schließung von Schanigärten zwischen Anfang Dezember und Ende Februar hat Berndt Querfeld von der Wiener Wirtschaftskammer bekräftigt. Von der Stadt Wien kam zu diesem Vorschlag allerdings eine Absage.

Die gesetzlich verordnete Wintersperre für die Schanigärten der Wiener Gastronomiebetriebe gilt zwischen Anfang Dezember und Ende Februar. Berndt Querfeldt, Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser in der Wiener Wirtschaftskammer, fordert nun die Erlaubnis für das Aufstellen von Tischen im Freien ganzjährig.

Es tue ihm als Unternehmer, Touristiker und Bürger leid, wenn etwa Mitte Februar die Sonne scheine, Leute in den Parks säßen und Wurstsemmeln äßen, aber niemand seinen Kaffee draußen trinken könne, so Querfeld - in Oslo oder Berlin sei das sehr wohl möglich. Außerdem sei nicht einzusehen, dass Gastronomen auf Wiener Märkten oder auf Grundstücken im Bundeseigentum - etwa in Schönbrunn oder der Hofburg - sehr wohl das ganze Jahr einen Schanigarten betreiben können.

Gäste in einem Schanigarten  am Naschmarkt im Dezember 2006

APA/Herbert Pfarrhofer

Auf dem Naschmarkt dürfen Gäste auch im Dezember im Freien sitzen

Gebrauchsabgabe neu verhandelt

Geregelt sind die städtischen Richtlinien in der Gebrauchsabgabe, die kürzlich von Stadt und Wirtschaftskammer neu ausverhandelt wurde. Die Einigung enthält neben Staffelungen und teils deutlichen Steigerungen der Schanigarten-Gebühren auch die Ausweitung der Genehmigungsfrist bis Ende statt bisher Mitte November.

Das Verhandlungsergebnis wird derzeit in einen Gesetzestext gegossen. „Wir haben unsere Forderung in die Stellungnahme geschrieben. Wenn die Wirtschaftskammer ernst genommen wird, was ja hin und wieder vorkommen soll“, dann könne man den Passus noch einfügen, so Querfeld.

Schanigarten im Winter nur tagsüber

Der Chef des Cafes Landtmann räumte ein, dass die Winter-Genehmigung wohl nur „eine Handvoll“ Unternehmer nützen würden: „Das wäre kein Massenphänomen.“ Die Stadt führe ständig die „Anrainer-Leier“ und Behinderungen bei der Schneeräumung ins Treffen. Das sei nicht nachvollziehbar.

Gerade im Winter würde man ohnehin nur tagsüber draußen sitzen. Und die Verpflichtung, Tische und Sessel jeden Abend wegzuräumen, könne man ja in die Genehmigungsauflagen schreiben: „Ich bin auch gegen die Schaffung von Überwinterungsmöglichkeiten für Gastgartenmöbel auf öffentlichem Grund.“ Das „Energiefresser“-Argument bezüglich Heizschwammerl lässt der Landtmann-Chef ebenfalls so nicht gelten. Eine Gastro-Kaffeemaschine brauche pro Stunde mehr Strom als drei Wärmepilze.

Stadt schließt Gespräche nicht aus

Im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) erteilte man Querfelds Forderung in naher Zukunft eine Absage. Die Neuregelung der Gebrauchsabgabe werde nun einmal so eingeführt wie ausverhandelt. „Weiteren Gesprächen verschließen wir uns aber nicht“, betonte ein Sprecher. Aufgabe der Politik sei es aber, unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen - und dazu gehörten neben jenen der Gastronomen etwa auch die der Anrainer.

Ab der kommenden Saison müssen Gastronomen mehr für die Genehmigung eines Schanigartens zahlen, vor allem in der Innenstadt. Ein neues Modell mit zwei Zonen wird eingerichtet, die Genehmigungen werden künftig monatlich vergeben - mehr dazu in Schanigärten werden teurer (wien.ORF.at; 12.10.2012).

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