Meinl erhält 90 Mio. der Kaution

Der Banker Julius Meinl bekommt einen Großteil seiner Kaution zurück. Von den 100 Millionen Euro werden ihm 90 Millionen zurückerstattet, hieß es. Die Kaution brachte ihm im April 2009 nach eineinhalb Tagen U-Haft die Freiheit wieder.

Die 100-Mio.-Euro-Kaution wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien auf zehn Mio. Euro herabgesetzt. Den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr bejahe auch das OLG, doch sei die Kaution zu hoch, hieß es in einer Aussendung des OLG am Dienstag.

Banker Julius Meinl V.

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OLG: Auch 10 Mio. Euro Einhalt für „Fluchtanreiz“

Der zuständige OLG-Senat erläuterte in seinem Beschluss die Kriterien der Kautionshöhe: „Die Kaution richtet sich allein nach dem Sicherungszweck, das heißt Sicherstellung der Teilnahme des Beschuldigten am Prozess. Sie ist nicht nach dem Schaden auszurichten, der durch die Straftat entstanden ist.“

Weiters hieß es: „In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens (...) die Reduktion der mit 100 Mio. Euro festgesetzten Kaution erfordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah bei einem mutmaßlichen Umweltschaden von einer Milliarde Dollar eine Kaution in Höhe von drei Mio. Euro als hoch, jedoch wegen des exzeptionellen Falls als gerechtfertigt an.“

„Der mehr als dreiunddreißigfache Betrag einer vom EGMR bereits als ‚hoch‘ bezeichneten Sicherheitsleistung erscheint als nicht (mehr) gerechtfertigt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers kann seinem Fluchtanreiz auch durch die Festsetzung einer Kaution in Höhe von 10.000.000 Euro Einhalt geboten werden“, so das OLG.

Kaution mit Zinsen zurück

„Mit der Rückerstattung des größten Teils der Kaution wurde das aus dem Ruder gelaufene MEL-Verfahren erstmals in einem wichtigen Punkt korrigiert“, kommentiert Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl in einer Aussendung die Entscheidung. Es sei ein erstes Signal zur Herstellung der Rechtsstaatlichkeit, hieß es in der Meinl-Bank-Aussendung.

Julius Meinl V. nach seiner Enthaftung am Freitag, 03. April 2009 vor dem Wiener Landesgericht

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Julius Meinl V. im April 2009 nach seiner Enthaftung vor dem Landesgericht

Die 90 Mio. Euro werden verzinst zurückgegeben, bestätigte Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder. Der Betrag sei auf der BAWAG deponiert worden und müsse nun mit einem Zinssatz von „knapp unter 1,8 Prozent“ an den Kautionsgeber zurückgezahlt werden. Kautionsgeber für Julius Meinl war die Liechtensteiner Centrum Bank Vaduz, so der Anwalt. Diese erhalte nun auch die Rückzahlung.

Nach eineinhalb Tagen U-Haft wieder frei

Bisher hatte Meinl wenig Erfolg die Rückerstattung der Kaution betreffend. Im Vorjahr hatte das Gericht einen entsprechenden Antrag vom September 2011 auf zumindest Teilrückerstattung der Rekordsumme abgelehnt. Schon im Juli 2010 war Meinl beim Straflandesgericht mit einem Rückerstattungsgesuch abgeblitzt - mehr dazu in Meinl: Gericht gibt Kaution nicht zurück.

Meinl werden Anlegerbetrug und Untreue in der Affäre um Meinl European Land (MEL) vorgeworfen, er weist alle Vorwürfe zurück. Der Banker war im April 2009 verhaftet worden. Nachdem er eine Kaution von 100 Millionen Euro hinterlegt hatte, wurde er nach eineinhalb Tagen U-Haft wieder in Freiheit entlassen. Die U-Haft war wegen Fluchtgefahr verhängt worden. Die Kaution war die höchste, die je in Österreich gezahlt worden war.

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