Altbaumieten oft zu hoch berechnet

Nicht alle Mieten werden so berechnet, wie sie berechnet werden dürften - vor allem in Altbauten mit Richtwertzinsberechnung. Die Schlichtungsstelle überprüfte im Vorjahr rund 1.700 Fälle, bei mehr als 90 Prozent wurden zu hohe Mieten festgestellt.

Altbauten unterliegen einer sogenannten Richtwertzinsmiete. Das heißt, die Miete ist gesetzlich vorgegeben. Die Vermieter schlagen allerdings oftmals nicht gerechtfertigte Zuschläge auf, die dann zu überhöhten und gesetzlich auch nicht zulässigen Mieten führen.

Teilweise absurde Zuschläge

Verrechnet wird laut Schlichtungsstelle beispielsweise gerne ein Zuschlag für Grünblick, wenn es einen Baum vor dem Fenster gibt oder für eine gute ärztliche Versorgung, weil zufällig ein Arzt im Haus seine Ordination hat. Es kann mitunter aber auch ganz absurd werden, wenn beispielsweise ein Zuschlag für eine Parkmöglichkeit auf der öffentlichen Straße vor dem Haus verrechnet wird.

Altbauwohnung

Fotolia/SibylleMohn

Für Altbauwohnungen gilt eine gesetzlich vorgeschriebener Richtwertzins

Das passiert, weil diese Zuschläge gesetzlich nicht geregelt sind. Mietervereinigung und Arbeiterkammer forderten daher in der Vergangenheit wiederholt, dass dem Wildwuchs an Zuschlägen gesetzlich Einhalt geboten wird. Eine Lösung liegt aber noch nicht auf dem Tisch.

Online Richtwertzins berechnen

Wer glaubt, zu viel Miete zu zahlen, kann sich entweder an die Schlichtungsstelle oder die Mietervereinigung wenden. Zuvor empfiehlt sich aber eine Online-Richtwertzinsberechnung. Dabei kann man die Eckdaten seiner Wohnung eingeben und bekommt eine gesetzlich korrekte Miete ausgerechnet. Weicht das Ergebnis völlig von dem ab, was man als Miete bezahlt, sollte man sich jedenfalls an eine Überprüfung denken.

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