Berufsverbot gegen Abtreibungsärztin

Heute ist gegen die Wiener Abtreibungsärztin, in deren Ordination es zu schweren Komplikationen gekommen sein soll, ein temporäres Berufsverbot verhängt worden. Es beruht auf der Anzeige eines Spitals, das eine schwerverletzte Patientin der Ärztin im Juni aufgenommen hatte.

„Die Magistratsabteilung 40 hat aufgrund der Anzeige eines Krankenhauses an die Staatsanwaltschaft auf der Basis von Paragraf 62 des Ärztegesetzes ein temporäres Berufsverbot verhängt“, teilte die Magistratsabteilung Freitagnachmittag mit.

Begehung der Ordination nächste Woche

Der Medizinerin wird „die Berufsausübung mit sofortiger Wirkung“ vorläufig untersagt. „Diese Ärztin ist daher bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen sie eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens nicht mehr berechtigt, ihren Beruf auszuüben“, hieß es. Das werde von der Polizei auch überprüft. Anfang der kommenden Woche soll dann in den Ordinationsräumlichkeiten eine Nachschau wegen der hygienischen Verhältnisse erfolgen.

Am Vormittag wurde wegen des „Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung“ Anzeige gegen die Ärztin erstattet. Erst dann konnte über ein temporäres Berufsverbot entschieden werden - mehr dazu in Abtreibungsärztin: Kein StA-Verfahren.

Situation für Betroffene bedrohlich

Die Anzeige ging am Freitagvormittag an die Behörde und die Staatsanwaltschaft. Grund für die Anzeige ist ein Vorfall, wo es bei einem Eingriff zu Komplikationen kam. Eine Patientin hatte am 11. Juni zu Mittag eine Interruption durchführen lassen. „An jenem Tag ist sie dann um 21.30 Uhr mit der Ärztin ins Spital gekommen. Die Patientin war schwer schockiert, hatte starke Unterbauchschmerzen. Bei der Untersuchung wurden dann die Verletzungen festgestellt“, sagte die Patientenanwältin Sigrid Pilz. Die Situation sei für die Betroffene bedrohlich gewesen.

Insgesamt berichtete Pilz von sieben Fällen schwerer Komplikationen. In den vergangenen vier Jahren seien 16-mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Patientenanwältin: „Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden, und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet.“

Das Berufsverbot gilt nur für die Dauer des Strafverfahrens und muss danach wieder aufgehoben werden, egal wie das Verfahren ausgegangen ist. Ein permanentes Berufsverbot kann nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen.

Wehsely fordert Qualitätskontrolle bei Ärzten

Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) forderte am Freitag eine Qualitätskontrolle bei Ärzten. Die Kammer wehre sich dagegen seit Jahren, beklagt Wehsely: „Ich denke, dass man gerade am konkreten Fall sieht, dass die rechtlichen Maßnahmen und die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend möglich sind. Wir brauchen hier dringend Änderungen.“

Sie verweist auf die Gesundheitsreform, die auch im niedergelassenen Bereich Änderungen bei der Qualitätssicherung vorsieht, allerdings erst ab dem Jahr 2015. Wehsely weist die Kritik der Ärztekammer zurück, wonach die Stadt Wien die Praxis zusperren hätte können. Das gehe erst bei einem Ermittlungsverfahren, sagt Wehsely.

Link: