Zwei km/h zu „langsam“: Strafe

Eine Frau aus Wien ist im Mai auf der Südosttangente (A23) geblitzt worden. Sie war allerdings nur mit 78 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs. Jetzt soll sie 21 Euro Strafe zahlen. Und es gibt 200 ähnliche Fälle.

„Ich habe meinen Augen nicht getraut und hab mir das mehrmals durchgelesen. Dann habe ich bei der Polizei angerufen, die haben gesagt, sie können auch nichts machen", zeigt sich die Frau gegenüber dem ORF-Magazin „heute konkret“ verwundert.

200 weitere Fälle

Doch die Frau ist nicht die Einzige, die eine derartige Strafe bekommen hat, sagt Johan Golob, der Sprecher der Wiener Polizei. 200 weiteren „Verkehrssündern“ sei in den letzten Tagen eine ähnliche Anonymverfügung ins Haus geflattert. Golob: „Schuld ist ein EDV-Fehler, auf den wir leider zu spät draufgekommen sind.“ An dieser Stelle der Südosttangente befinde sich eine elektronische Tempolimitanzeige, die zu diesem Zeitpunkt von 80 auf 60 gesprungen sei.

Anonymverfügung

ORF

Zahlen trotz Formfehlers

Das Radar hätte richtig geblitzt, der Computer hätte nur die falschen Anonymverfügungen ausgestellt. Die Frau und alle anderen 200 Autolenker seien tatsächlich zu schnell und nicht zu langsam gefahren. Polzeisprecher Golob: „Auch wenn bei den Anonymverfügungen ein Formfehler passiert, es muss trotzdem bezahlt werden.“

TV-Hinweis:

„heute konkret“, 18.30 Uhr, ORF2

Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC rät, die 21 Euro zu bezahlen. Natürlich könne sich die Frau auf eine Lenkererhebung und eine Fortführung des Verfahrens einlassen – nur, beim nächsten Schriftverkehr würde die Polizei mit großer Wahrscheinlichkeit keinen skurrilen Formfehler mehr machen und dann hätte es die Autofahrerin amtlich, dass sie in einer 60er-Zone 78 km/h gefahren ist.