„Kokain“-Ziegelstein an Polizei verkauft

Weil er ausgerechnet einem Polizeispitzel einen Ziegelstein als Kokain verkaufen wollte und für seine Mutter mit Suchtgift handelte, ist ein 22-Jähriger am Freitag vor Gericht gestanden. Er wurde zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Die Mutter des fünffach vorbestraften Mannes dürfte in ihrer Wohnung in Simmering einen regen Handel mit Cannabis betrieben haben. Wenn sie nicht zugegen war, regelten ihre beiden Söhne die Verkäufe. Dabei war der 22-Jährige erst sechs Tage vorher aus dem Gefängnis entlassen worden, als er für die abwesende Mutter das erste Cannabisgeschäft abwickelte.

Tante brachte Kokainabnehmer ins Spiel

Der Mann hatte zudem zwei Kilogramm Kokain aufzustellen versucht, als ihm eines Tages seine Tante mitteilte, sie habe einen Interessenten, der dafür 90.000 Euro bezahlen würde. Wie der 22-Jährige beim Prozessauftakt Anfang August dem Gericht gesagt hatte, sei er in mehrere ihm als Drogenumschlagplätze bekannte Lokale gegangen und habe sich erkundigt, wie und wo er zwei Kilo „Koks“ bekommen könnte.

Er sei daraufhin „ausgelacht“ worden, schilderte der Mann: „Die Leute sind aufgestanden, haben über mich gelacht und sind weggegangen.“ Der Bekannte seiner Tante, der vorgeblich an dem Gift interessiert, in Wahrheit aber ein Polizeispitzel war, habe immer weiter gedrängt.

Übergabetreffen mit Polizeispitzel

Da sei er in einen Baumarkt gegangen, habe einen Ziegelstein gekauft und diesen verpackt, erzählte der junge Mann. Er habe „einen Ytong-Stein genommen, der Kokain ähnlich schaut“, präzisierte sein Verteidiger. Tatsächlich kam es dann zu einem Übergabetreffen mit dem Spitzel, bei dem diesem der in Klebebänder gewickelte Stein überreicht wurde. „Wir wollten nicht, dass er reinschaut. Wir wollten hingehen, dass er uns die 90.000 Euro gibt“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der vermeintliche Käufer habe aber darauf bestanden, die Ware zu prüfen. „Als er öffnen wollte, haben wir Angst bekommen und sind weggegangen. Zwei Minuten später waren wir verhaftet“, sagte der Mann.

Urteile nicht rechtskräftig

Der Mann, der ihn damals begleitet hatte, fasste nun als Mittäter 18 Monate bedingt aus. Die Tante, die sich von dem Spitzel für die Vermittlung eine Provision von 10.000 Euro ausbedungen hatte, bekam 30 Monate, davon zehn unbedingt.

Der Schöffensenat verhängte über die Mutter 15 Monate bedingt, über ihren jüngeren, erst 16 Jahre alten Sohn sechs Monate auf Bewährung. Der einschlägig vorbestrafte 22-Jährige nahm die Strafe an. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.