OGH gegen Taubenfüttern

Hauseigentümer müssen sich nicht gefallen lassen, dass auf Nachbargrundstücken Tauben durch Füttern oder „Bepflanzung“ angelockt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) bei einem Fall in der Wiener Innenstadt.

Ausgangspunkt für den am Freitag veröffentlichten Entscheid war ein Streit zweier Hauseigentümer in der Wiener Innenstadt über Verunreinigungen durch Taubenkot. Der Innenhof des Klägers grenzt an einer Seite an die Hausmauer der Beklagten.

Auf deren Dachterrasse habe sich die Bepflanzung zu einem regelrechten Gestrüpp ausgewachsen. Diesen „kleinen Wald“ habe ein ganzer Schwarm Tauben als Aufenthaltsort auserkoren, mit entsprechenden Folgen im Innenhof, monierte der Beschwerdeführer.

Tauben

APA/dpa/Uwe Zucchi

OGH hob Entscheidungen der Vorinstanzen auf

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab, weil die Frau nicht verpflichtet sei, Gegenmaßnahmen gegen das Verhalten wilder Tiere zu ergreifen. Der OGH hob diese Entscheidungen auf. Im konkreten Fall müsse zwar erst geklärt werden, ob die Bepflanzung auf der Dachterrasse als ortsunüblich zu qualifizieren sei und ob dadurch Tauben angelockt würden.

Grundsätzlich verwies das Höchstgericht aber darauf, dass ein Abwehranspruch bestehe, sollten die Beeinträchtigungen durch menschliches Handeln wie das Füttern der Tauben oder durch eine Rechtswidrigkeit wie über die Grundstücksgrenze hängende Pflanzen entstanden sein. Ein Störungszustand könne auch durch eine unübliche Nutzung wie Müllablagerungen oder eine unübliche Bepflanzung wie ein ungepflegtes Gestrüpp auf der Dachterrasse geschaffen werden.

Im konkreten Fall hatte die Nachbarin gemeinsame Taubenabwehrmaßnahmen abgelehnt. Die Invasion der Vögel stehe in keinerlei Zusammenhang mit ihren Pflanzen. Der Kläger hatte noch während des ersten Verfahrens eine Ultraschallabwehranlage gegen die Tauben installieren lassen. Das Erstgericht hielt daraufhin damals fest, dass durch diese Maßnahme ohnehin „soweit bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung beurteilbar, die Tauben vom Hofbereich abgehalten werden und die Verschmutzung aufgehört hat“.

Neue Abwehr am Schöpfwerk

Ein neues Abwehrmittel gegen Tauben wird im Gemeindebau Am Schöpfwerk in Meidling getestet. Das System aus den USA besteht aus einem drehbaren Teller mit dünnen Edelstahldrähten - mehr dazu in Neues Mittel gegen Taubenplage (wien.ORF.at; 8.8.2013).

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