Kurioser Prozess gegen Grundwehrdiener

Wegen „Dienstentziehung durch Täuschung“ hat sich am Freitag ein 20-jähriger Mann in Wien verantworten müssen. Er soll aus Liebeskummer Straftaten vorgetäuscht haben, um vorzeitig abzurüsten. Der Prozess wurde vertagt.

Weil er zu seiner Freundin nach Wien wollte und das Bundesheer seinem Wunsch nach einer Versetzung nicht nachkam, ist ein Grundwehrdiener auf eine kuriose Idee gekommen: Der Steirer, der im Jänner 2012 in einer Grazer Kaserne eingerückt war, behauptete, heroin- und drogensüchtig sowie ein Dieb und ein Betrüger zu sein, um vorzeitig abrüsten zu können. Das hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.

20 Einbruchsdiebstähle vorgetäuscht

Denn nichts von dem, dessen sich der damals 19-Jährige bezichtigt hatte, war wahr. Er hatte zwar hie und da Cannabis geraucht, härtere Drogen aber nicht einmal ausprobiert. Die 20 Einbruchsdiebstähle, die er der Militärbehörde gegenüber auf seine Kappe nahm, waren ebenso erfunden wie angeblich zehn betrügerisch abgeschlossene Handy-Verträge.

Der Rekrut wurde tatsächlich frühzeitig entlassen, weil seine Angaben offenbar Zweifel an seiner Diensttauglichkeit nährten. Flugs eilte er in die Bundeshauptstadt und begab sich in die Arme seiner Freundin, bis ihn seine Lügenmärchen in Form eines Strafantrags einholten. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Dienstentziehung durch Täuschung im Sinne des Militärstrafgesetzes sowie Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung an.

Verhandlung auf Ende Februar vertagt

„Ich habe das Heer eigentlich eh machen wollen“, betonte der mittlerweile 20-jährige Bursch am Freitag im Wiener Straflandesgericht. Man habe ihn aber die Grundausbildung nicht in der Bundeshauptstadt oder einer näher gelegenen Kaserne machen lassen, „wo ich wenigstens am Wochenende nach Wien gekommen wäre“. Da habe er sich „diesen Blödsinn einfallen lassen“. Er sei „wirklich schwerverliebt“ und habe seiner Freundin helfen wollen, die damals Probleme gehabt hätte.

Auf die Frage von Richterin Beate Matschnig, weshalb er sich als Krimineller ausgab und nicht einfach untergetaucht sei, erwiderte der junge Mann: „Da wird man ausgeschrieben und gesucht.“ Das habe er vermeiden wollen: „Das kannte ich schon von meinem Bruder.“

Zum Abschluss merkte der deutlich jünger wirkende 20-Jährige noch an, er wolle „das Bundesheer gern fertig machen“. Er sei mittlerweile ja in Wien gemeldet. Die Verhandlung wurde auf Ende Februar vertagt. Grund: Wie das Beweisverfahren zutage förderte, wäre eine behauptete kriminelle Karriere eigentlich gar kein Grund, den Grundwehrdienst nicht leisten zu müssen. Die Richterin will jetzt erforschen, weshalb der Angeklagte trotzdem entlassen wurde.

Kaserne verlassen: Freiheits- und Geldstrafe

Mitte Jänner war ein 20-jähriger Grundwehrdiener in Niederösterreich zu einer bedingten Freiheits- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Soldat soll im Oktober die Kaserne in Langenlebarn (Bezirk Tulln) verlassen und sich erst sieben Wochen später wieder gemeldet haben. Weil der Grundwehrdiener nicht mit einer Waffe im Einsatz war, wurde er nicht wegen Desertion, sondern nur wegen unerlaubter Abwesenheit verurteilt - mehr dazu in noe.ORF.at.

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