Sechs Jahre Haft für Chef eines Prostituierten-Rings

Der Chef eines Prostituierten-Rings und dessen Lebensgefährtin haben am Dienstag am Straflandesgericht lange Haftstrafen ausgefasst. Das Pärchen ist Teil einer bulgarischen Menschenhändler-Bande, die seit 2009 junge Frauen nach Österreich gebracht hatte.

Der Hauptangeklagte wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, seine Lebensgefährtin fasste dreieinhalb Jahre unbedingt aus. Die Urteile sind rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Fall insgesamt gegen 16 Personen, die alle aus derselben bulgarischen Kleinstadt kommen.

Sie „belieferten“ den Straßenstrich in Wien mit jungen Mädchen, indem sie diese in ihrer Heimat teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anwarben. So versprach man einer von ihnen einen Job als Altenpflegerin. An die 80, in Österreich und im Ausland tätige Personen soll die Organisation insgesamt umfasst haben. Die Polizei hörte die internen Telefonate der Gruppe über ein halbes Jahr lang ab. Die ersten Festnahmen gab es dann im Frühsommer des Vorjahres.

Sechs Mädchen zur Prostitution gezwungen

Der angeklagte Zuhälter führte sechs Mädchen der Prostitution zu, ließ diese engmaschig überwachen - drei wurden in seiner eigenen Wohnung untergebracht und waren somit beinahe einer Rund-um-die Uhr-Kontrolle ausgesetzt - und nahm ihnen ihre gesamten Einnahmen ab. „Ich hab’ mir das ausgerechnet, Sie haben damit so viel verdient wie zwei Hofräte des Obersten Gerichtshofs und noch a bissl mehr“, bemerkte der Vorsitzende des Schöffensenats.

Die Lebensgefährtin des 40-Jährigen wurde wie dieser wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, Menschenhandels, grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und Zuhälterei schuldig erkannt. Die Frau, die mit 14 Jahren selbst unter Zwang als Prostituierte zu arbeiten begonnen hatte, hatte sich zur „Aufpasserin“ emporgearbeitet. Sie beobachtete die Mädchen auf der Straße, erteilte diesen Anweisungen und schritt ein, wenn sie nicht spurten, indem sie diese an den Haaren riss oder Gewaltmaßnahmen und Essensentzug androhte. Der Richter nannte die Frau in der Urteilsbegründung „den Kapo auf der Straße“.