Kostenexplosion bei 21er Haus

Der Rechnungshof übt scharfe Kritik an den Kosten für die Generalsanierung und Erweiterung des 21er Hauses. Die Bauarbeiten kosteten fast zwei Drittel mehr als geplant - knapp 30 Millionen Euro statt der geplanten 18.

Die Liste der beanstandeten Mängel im soeben erschienenen Bericht des Rechnungshofes ist lang. Kritisiert wird vor allem die Überschreitung der zu Projektbeginn im Jahr 2008 genehmigten Gesamtkosten von 18,13 Millionen Euro um beinahe zwei Drittel auf 29,94 Millionen Euro.

Zurückzuführen sei dies zu einem Großteil auf die Projekterweiterung um die vom damaligen Kulturministerium gewünschte Artothek, mangelhafte Planung und zu niedrige Kostensätze in der Kostenberechnung. Allein durch die späte Entscheidung für die Errichtung der Artothek seien Mehrkosten von 2,11 Millionen Euro entstanden, weiters unterlag die Vergabe der Zusatzaufträge keinem Wettbewerb.

Innenansicht des 21er Hauses

APA/Helmut Fohringer

Das 21er Haus von innen

Kritik an Aufteilung in zwei Bauphasen

Die Hauptkritik des Rechnungshofs gilt dem Beschluss, das Bauvorhaben auf zwei aufeinanderfolgende Bauphasen aufzuteilen und damit einhergehend eine Trennung der Bauherrenfunktion zu erwirken. Diese war „nicht zweckmäßig“ und „führte zu einem erhöhten Koordinationsaufwand zwischen den beiden Bauherren“, heißt es.

So habe eine das Gesamtprojekt umfassende Termin- und Kostenverantwortung gefehlt, zudem sei die Abwicklung der Bauphase „Belvedere“ im Umfang von rund 14,55 Millionen Euro „keine Aufgabe (gewesen), die in den unmittelbaren kulturpolitischen und wissenschaftlichen Aufgabenbereich der Galerie Belvedere fällt“. Weiters hätten beide Bauherren getrennt externe Dienstleister beauftragt, „obwohl bei gemeinsamer Vergabe von Aufträgen gewöhnlich wirtschaftlichere Ergebnisse als bei Teilvergaben zu erzielen sind“.

Rechnungshof: Wünsche vor Baubeginn festlegen

Das Wirtschaftsministerium und die Burghauptmannschaft rechtfertigten die Aufteilung in zwei Bauphasen mit dem Bundesmuseen-Gesetz und den dazugehörigen Überlassungsverträge gewesen. So sei die Burghauptmannschaft zuständig für die Erhaltung der äußeren Hülle und der statisch konstruktiven Teile, Umbauarbeiten im Inneren seien Aufgabe des Nutzers. Der Rechnungshof entgegnete, dass das Gesetz dem Belvedere „sehr wohl“ die Möglichkeit eröffnete, die Burghauptmannschaft als technischen Dienstleister in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassend empfiehlt der Rechnungshof den beteiligten Ministerien sowie der Burghauptmannschaft und dem Belvedere unter anderem, die Projektfinanzierung künftig bereits in der Planungsphase, „jedoch spätestens vor Baubeginn“, in vollem Umfang sicherzustellen. Auch die Trennung der Bauherren soll künftig vermieden, Nutzerwünsche sollten vor Baubeginn definiert werden, „um den Projektfortschritt nicht zu hemmen“.

Urprünglich als Expo-Pavillion in Brüssel

Das 21er Haus wurde ursprünglich 1958 als österreichischer Pavillon für die Expo in Brüssel errichtet, vom Architekten Karl Schwanzer. Danach wurde es nach Wien transferiert und als Museum für moderne Kunst genützt - genannt wurde es damals noch „20er Haus“.

Im November 2011 wurde es nach Umbau- und Ausbauarbeiten als Zweigstelle des Belvedere wiedereröffnet und heißt seit damals „21er Haus“. Abgeschlossen wurde die Revitalisierung im Juni 2012. Heute ist dort zeitgenössische Kunst zu sehen, außerdem ist die Artothek des Bundes im 21er Haus untergebracht.

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