ÖH: Medizinstudenten vor finanziellem Aus

Die nicht vorhandene Bezahlung im Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) hat der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zufolge drastische Folgen für Medizinstudenten. Sie stehen laut ÖH vor dem „finanziellen Aus“.

Wegen der fehlenden sozialen Absicherung und der nicht vorhandenen Bezahlung geht laut ÖH bereits jeder vierte Medizinstudierende für das letzte Ausbildungsjahr, das Klinisch-Praktische Jahr, ins Ausland. „Das Klinisch-Praktische Jahr fällt in eine Zeit, in der durch die gesenkte Altersgrenze kaum noch Studierende Familienbeihilfe beziehen. Andere Förderungsstipendien sind für fast niemanden zugänglich“, betonte Sarah Schober vom Vorsitzteam der ÖH Medizin Wien.

Kredite für Studium notwendig

Im Klinisch-Praktischen Jahr haben Studenten eine Anwesenheitspflicht von 35 Wochenstunden im Spital und übernehmen ärztliche Tätigkeiten sowie auch Journaldienste. Es dauert 48 Wochen und gliedert sich in die Blöcke Innere Medizin, Chirurgische Fächer und Wahlfächer. Die Studenten führen dabei etwa Blutabnahmen durch oder leisten Assistenztätigkeiten im OP. In Wien hat es am 4. August begonnen.

Einer Umfrage der Medizinischen Universität zufolge müssen zwölf Prozent der Befragten einen Kredit aufnehmen, um das Studium in Mindeststudienzeit absolvieren zu können. Jeder zweite Betroffene hat durch das Klinisch-Praktische Jahr eine finanzielle Mehrbelastung.

Soziale Absicherung gefordert

"Das ewige Herumschieben der Verantwortung zwischen Wissenschafts- und Gesundheitsministerium muss endlich ein Ende haben. Wir fordern die soziale Absicherung aller Medizinstudierenden im Klinisch-Praktischen Jahr, die Einführung einer verpflichtenden Aufwandsentschädigung von 650 Euro und die Implementierung des Begriffs „KPJ-Student_in" in §49 Ärztegesetz“, so Florian Kraushofer von der Bundes-ÖH in Richtung Bundesregierung.

Die Aufwandsentschädigung soll von den Krankenanstaltenträgern geleistet werden. Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hielt auf APA-Anfrage eine Praktikumsentschädigung für „grundsätzlich vorstellbar“. Deren Umsetzbarkeit werde in Abstimmung mit den anderen Krankenanstaltenträgern gerade geprüft. Dazu liefen gerade Gespräche.

Gesundheitsministerium für Bezahlung

Im Gesundheitsministerium ist man der Ansicht, dass Praktika grundsätzlich zu bezahlen seien. Solange es um Studenten gehe, liege das aber in der Autonomie der Unis, die wiederum mit den Krankenanstaltenträgern verhandeln müssten, hieß es auf APA-Anfrage. Die geforderte Verankerung im Ärztegesetz sei nicht möglich, weil es sich noch um keine Ärzte handle.

Im Wissenschaftsministerium verwies man darauf, dass das KPJ eine Weiterentwicklung der Famulaturen sei und daher eine Lehrveranstaltung, weshalb gesetzlich keine Aufwandsentschädigung vorgesehen sei. Dafür gebe es für sozial bedürftige Studierende die Möglichkeit des Bezugs von Studienbeihilfe. Die Krankenanstaltenträger könnten aber durch eine Aufwandsentschädigung Anreize für die Studenten schaffen und sich als künftiger Arbeitgeber attraktiver machen.

Rekord bei Aufnahmetest

Beim Aufnahmetest der Medizinischen Universität Wien (MedUni) hat es einen Rekord gegeben. 4.861 Maturanten nahmen teil, die Höchstmarke aus dem Vorjahr stand bei 4.515. 740 Studienplätze waren zu vergeben - mehr dazu in Über 4.800 bei MedUni-Aufnahmetest (wien.ORF.at; 4.7.2014).

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