33 Monate Haft für Schuss durch Tür
Die Geschworenen verwarfen die auf versuchten Mord lautende Anklage und schlossen sich mit ihrem Wahrspruch der Verteidigung an, die versichert hatte, ihrem Mandanten habe es am Tötungsvorsatz gefehlt. Der Schuldspruch lautete daher auf versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Er hatte die Tat als „sinnlos, unfassbar und grauslich“ bezeichnet.
Formal wurde die Strafe als Zusatzstrafe zu einem bereits in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsentscheidung ausgesprochen - vor wenigen Monaten hatte der 34-Jährige für die Beteiligung an einem Einbruch eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten erhalten, womit er insgesamt viereinhalb Jahre abzusitzen hätte.
Morddrohungen vor Tat
Wie der Ankläger darlegte, hatte das Schussattentat nicht der 27-jährigen Frau, sondern ihrem damaligen Lebensgefährten gegolten. Dieser soll nämlich gemeinsam mit dem Angeklagten versucht haben, aus einem Einbruch stammenden Schmuck für die unmittelbaren Täter im Ausland zu verkaufen. Weil das nicht klappte, bekam der Mann die Preziosen zurück.
Der 34-Jährige soll verlangt haben, dieser möge die Tasche, in der sich neben dem Schmuck angeblich auch Bargeld und Kleidung befand, umgehend ihm aushändigen, was sein Gegenüber allerdings ablehnte. Daraufhin soll der 34-Jährige gegenüber mehreren Leuten angekündigt haben, er werde jetzt den anderen Mann „umbringen“. Auch dessen Freundin rief er an und meinte kryptisch: „Ob er (ihr Partner, Anm.) das überlebt, wird sich zeigen.“ Danach besorgte er sich von einem Bekannten eine Pistole.
APA/Fohringer
Gegen 20.00 Uhr tauchte er damit in dem Haus am Schuhmeierplatz auf, in dem das Paar wohnte, platzierte sich vor der mit einer Milchglasscheibe versehenen Eingangstür, die versperrt war. Er klopfte und schrie, man möge ihm aufmachen. Als das nicht geschah, trat der 34-Jährige zunächst gegen die Tür und feuerte - als er laut Staatsanwalt hinter der Scheibe „deutliche Umrisse einer Person“ wahrnahm - aus einer Entfernung von maximal eineinhalb Metern auf eine Gestalt.
Zwei Schüsse durch die Tür
Das Projektil durchschlug die rechte Hand der Frau, drang ihr in den Bauch und blieb im Becken stecken - mehr dazu in Durch Wohnungstür: Frau angeschossen. Durch die zersplitterte Scheibe gab der 34-Jährige einen weiteren Schuss ab, der keinen Schaden anrichtete, da sein Kontrahent auf die Toilette geflüchtet war. Die 27-Jährige wurde umgehend ins Spital gebracht. „Wär’ nicht so schnell Hilfe gekommen, wer weiß, wie das geendet hätte“, meinte der Staatsanwalt.
Danach fuhr der Angeklagte in ein Lokal in die Senefeldergasse in Favoriten. Als dort ein Gast nicht mit ihm Billard spielen wollte, zückte er erneut seine Pistole und gab einen Schuss ab, der sich allerdings nicht gegen eine Person richtete und daher keinen Schaden anrichtete. Dennoch wurde die Polizei gerufen, die den 34-Jährigen festnahm. Sein Verteidiger Elmar Kresbach machte vor dem Schwurgericht geltend, der Mann sei damals unter erheblichem Alkohol- und Tabletteneinfluss gestanden. Dass er die Frau niederschoss und lebensgefährlich verletzte, war für Kresbach „eine Tragödie, ein Unfall“.
Angeklagter: „Sehe alles wie durch Nebelvorhang“
Der Angeklagte selbst meinte, er könne sich „das alles nicht erklären. Es gibt keinen Grund, warum ich das machen sollte. Sie müssen mir glauben, dass ich selbst wissen möchte, weshalb das passiert ist.“ Er behauptete, sich an nichts Konkretes mehr erinnern zu können. Er sehe alles „wie durch einen Nebelvorhang“. Was er vom Freund der 27-Jährigen, gegen den sich laut Anklage der Schuss eigentlich richten sollte, wollte, könne er daher nicht sagen: „Vielleicht wollte ich ihn einschüchtern.“