Vater bleibt nach „Strafdusche“ frei

Der 26-jährige Vater, der seine zweijährige Tochter mittels heißer „Strafdusche“ tödlich verletzt haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Das berichtet der „Kurier“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Wien. Der Vater hat auch das Recht, seinen kleinen Sohn zu sehen.

Tagelang wurde öffentlich spekuliert, ob der 26-Jährige in Untersuchungshaft genommen wird oder nicht. Offenbar waren die Haftgründe nicht ausreichend erfüllt, denn der Mann bleibt laut dem „Kurier“-Bericht auf freiem Fuß. Auch das zweiwöchige Betretungsverbot ist bereits abgelaufen. Die Mutter suchte jedoch auf Verlängerung an. Das Bezirksgericht Floridsdorf verhängte daraufhin eine sechs Monate geltende einstweilige Verfügung.

Treffen mit Sohn unter Auflagen möglich

Demnach darf der 26-Jährige den gemeinsamen Haushalt nicht betreten. Bei der Mutter leben noch zwei weitere Buben, sieben Monate und sieben Jahre alt. Der 26-Jährige ist der leibliche Vater des kleineren Buben. Weil der Mann nicht in Untersuchungshaft ist, darf er seinen Sohn auch sehen. Allerdings gab es bisher beim Jugendamt noch keinen dementsprechenden Antrag. „Zeigt der Vater Interesse, muss das mit der Mutter abgeklärt werden. Ein Treffen mit dem Kind wäre nur in Begleitung unserer Spezialisten möglich“, wird die Sprecherin des Jugendamtes, Herta Staffa, im „Kurier“ zitiert.

Eine Sozialarbeiterin befindet sich in engem Kontakt mit der Familie. Der Bruder der Zweijährigen wird psychologisch betreut. Es gebe aber keine Anzeichen, dass dem Buben Gewalt angetan worden sei, hieß es vom Jugendamt - mehr dazu in „Strafdusche“: Mutter will längeres Betretungsverbot. Die Zweijährige starb am Montag nach mehr als zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung im SMZ Ost an multiplem Organversagen, ausgelöst durch die schweren Verbrennungen - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben.

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