„Strafdusche“: Offenbar länger in heißem Wasser

Nach dem Tod des zweijährigen Mädchens mit schweren Verbrühungen liegt nun offenbar ein ärztlicher Bericht vor. Demnach könnten die Verletzungen der Zweijährigen kaum von einer kurzen Dusche stammen, berichtet „Österreich“.

Der Vater selbst spricht von einem Unfall. Er wollte das Mädchen angeblich nur kalt abbrausen, um sie zu beruhigen. Dabei habe er versehentlich heißes statt kaltes Wasser aufgedreht. Laut Staatsanwaltschaft gibt es einen ärztlichen „Kurzbericht“, über den Inhalt könne man aber nichts sagen.

Laut „Österreich“ widerspricht der ärztliche erste Bericht den Angaben des Vaters. Demnach könnten die Verbrennungen zweiten Grades an Rücken und Beinen unmöglich von einer kurzen „Strafdusche“ herrühren. Dazu hätte man auf der Haut ganz bestimmte Abtropfspuren feststellen müssen, so der Bericht.

Vater bleibt auf freiem Fuß

Die großflächigen Verbrennungen würden eher danach aussehen, dass das Mädchen in die mit heißem Wasser gefüllte Dusch-Badewanne gezwungen wurde. Sie dürfte laut „Österreich“ mindestens 30 Sekunden bis zu einer Minute im heißen Wasser festgehalten worden sein. Ein Obduktionsbericht soll nächste Woche vorliegen.

Der Vater bleibt auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge. Da dieses Delikt mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen.

Sowohl der Vater als auch die 25-jährige Mutter wurden zudem wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, nachdem sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten. Die Zweijährige war vor mehr als zwei Wochen ins SMZ Ost eingeliefert worden - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben.

Verteidiger: „Keine Strafdusche“

Der Verteidiger des 26-Jährigen, Roland Friis, hat laut einem Bericht der Gratiszeitung „Heute“ am Freitag von einem „Unfalldrama“ gesprochen; „es gab keine Strafdusche“, hieß es dort. Es gäbe „Hinweise“, dass die Verbrennungen nicht die Todesursache gewesen wären. Die Polizei habe dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe „herausgelockt“ - mehr dazu in „Strafdusche“: Verteidiger glaubt an Freispruch .

Die Mutter hat bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate gegen den Vater beantragt. So hat er zwar ein Betretungsverbot für die Wohnung, aber theoretisch auch ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne, da er dessen leiblicher Vater ist.

Link: