Schärfere Gesetze nach Krawall-Derby geplant
Bengalische Feuer, Böller und Raketen sollen nun komplett aus den heimischen Fußballstadien verschwinden. Das ist das Ziel eines gemeinsamen Entschließungsantrages, den alle im Parlament vertretenen Parteien am Mittwoch gemeinsam einbrachten.
„Angemeldete Pyrotechnik“ könnte kippen
Feuerwerkskörper sind in den Stadien bereits verboten, in Zukunft könnte jedoch schon der Besitz pyrotechnischer Gegenstände illegal sein. Wie die neue gesetzliche Regelung im Detail aussehen soll, ist aber noch unklar. Rechtlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Verbot personenbezogen oder ortsgebunden verhängt. Je nachdem müssten das Pyrotechnik-, Gewerbe- oder sogar das Waffengesetz geändert werden. Ob die derzeit genehmigte „angemeldete Pyrotechnik“ im Stadion weiterhin erlaubt sein wird, ist ebenfalls noch unklar.
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Zehn Verletzte und drei Festnahmen
Beim Derby am 9. November kam es knapp vor der Halbzeit zu Ausschreitungen. In den letzten Minuten vor der Pause schossen Austria-Fans Leuchtraketen und Böller in Richtung Haupttribüne. Dabei kam es laut Polizei „zu einem größeren Raufhandel im Fansektor der Austria“. Zu Beginn der „Rapid-Viertelstunde“ wurden dann im Rapid-Fansektor viele weitere Bengalen gezündet. Laut Polizei gab es drei Festnahmen, drei Personen wurden verletzt. Außerdem hagelte es Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz - mehr dazu in Derby: Festnahmen und Verletzte.
Als Starter der Krawalle forschte die Polizei einen 23-Jährigen aus. Er schoss eine Leuchtkugel in einen neutralen Familiensektor - mehr dazu in Krawallstarter bei Derby ausgeforscht. Entgegen erster Meldungen gehört der Mann laut Polizei doch nicht dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria-Wien-Fanclub „Unsterblich Wien“ an, er ist kein Mitglied eines Fanclubs.
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Austria und Rapid drohen Geisterspiele
Beiden Clubs drohen wegen der Vorfälle Geisterspiele - mehr dazu in sport.ORF.at. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach sich nach den Ausschreitungen dafür aus, dass Videodaten auch bei der Begehung von verwaltungsrechtlichen Straftaten, zum Beispiel dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, zur Auswertung herangezogen werden könnten. Bisher war das lediglich bei strafrechtlich relevanten Vorfällen möglich - mehr dazu in Stadion: Videodaten auch bei Verwaltungsstrafen.