Bakary J.: Befangenheitsantrag abgelehnt

Im Schadenersatzverfahren des Folteropfers Bakary J. gegen die Republik ist ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin vom Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) abgelehnt worden. Anwalt Nikolaus Rast bestätigte einen „Kurier“-Bericht.

Der Anwalt hatte den Antrag gegen die Richterin gestellt, weil das ZRS zuvor keine Befangenheit des bestellten Gutachters gesehen hatte. Von dem umstrittenen Gutachten des Sachverständigen soll abhängen, ob der 2006 von Wega-Polizisten schwer misshandelte gebürtige Gambier eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Auch Antrag gegen Gutachter abgelehnt

Norbert Loimer hatte im September das Gutachten vorgelegt und Bakary J. darin als „extrem praktizierenden Moslem“ bezeichnet, „massiven Unbill“ erkannt, aber keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gesehen - im Gegensatz zu sechs Vorbefunden, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Daraufhin hatte die Kanzlei Rast ein Antrag wegen Befangenheit des Sachverständigen eingebracht, der vom Gericht abgelehnt wurde. Ebenso abgelehnt wurde nun auch der Befangenheitsantrag gegen die Richterin.

Noch kein Gerichtstermin

Man müsse nun „mit der Richterin und dem Sachverständigen verhandeln“, sagte Rast. Bereits im Vorfeld hätten weitere Experten bestätigt, dass „das Gutachten haltlos ist“, sagte der Anwalt. Einen Gerichtstermin für das Schadenersatzverfahren gibt es laut Rast noch nicht.

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