Polizisten gegen Hundehalter: Prozess vertagt

Wegen einer Auseinandersetzung mit zwei Polizisten ist am Montag ein 47-Jähriger erneut vor Gericht gestanden. Die Polizisten hatten ihn wegen seines nicht angeleinten Hundes festgehalten. Er erhebt Prügelvorwürfe, die Verhandlung wurde vertagt.

Der Mann soll sich des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht haben. Letzteres dürfte nach der Aussage des Beamten am Montag vom Tisch sein. Es sei möglich, dass seine Handverletzungen Folgen des von ihm selbst gesetzten Faustschlags waren, räumte der 1,90 Meter große und 95 Kilogramm schwere Polizist ein.

Ein Passant, der zumindest das Ende der Amtshandlung mitbekommen hatte, sagte als Zeuge, der 47-Jährige habe „nicht geschlagen, er hat sich gewehrt. Er hat sich gegen die Festnahme gewunden, er hat versucht, aus der Umklammerung rauszukommen.“ Ob es im Vorfeld seitens des Hundebesitzers zu Beschimpfungen gekommen war und die Beamten tätlich wurden, konnte der Augenzeuge nicht beantworten. Er habe sich da noch „um die Ecke“ befunden.

Angeklagter: Von Polizisten getreten und geschlagen

Da sich der zweite Polizist derzeit im Urlaub befindet, wurde die Verhandlung erneut vertagt. Der Prozess soll am 28. Jänner beendet werden. Der Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft. In einem separaten Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft auch gegen die beiden Polizisten ermittelt.

Der 47-Jährige sagte aus, ihm seien im Zuge der Amtshandlung mehrere Faustschläge versetzt worden. Darüber hinaus habe ihm ein Uniformierter „mindestens sechsmal“ gegen den Kopf getreten, nachdem man ihn bereits zu Boden gebracht hatte: „Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Als ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt.“

Hund ohne Leine und Beißkorb

Der Mann war am 25. November 2014 nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause gelaufen. Der Labradoodle war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreife erregte. Versuche, den Hundehalter zur Rede zu stellen, schlugen laut Polizei fehl - der Mann ignorierte die an ihn gerichteten Zurufe aus dem Polizeiauto und lief einfach weiter. In einer Sackgasse überholte ihn das Polizeiauto. Die Uniformierten stiegen aus und forderten den Mann zum Stehenbleiben auf. Dieser habe darauf seinem Hund „Fass eahm!“ zugerufen und die Beamten beschimpft.

Der Labradoodle reagierte nicht, dafür die Polizisten: Diese hätten ihn „von hinten niedergeschlagen“, so der 47-Jährige am ersten Prozesstag Anfang Jänner. Während sich der eine auf seine Brust gesetzt und mit den Knien schließlich seine Hände fixiert habe, habe der andere nach ihm getreten.

Polizisten: „Notwehr“

Er selbst sei aber „teilschuldig“, räumte der Angeklagte ein. Er habe auf dem Boden auf dem Rücken liegend "hing’haut und hingetreten. Er habe durchaus „wild um mich geschlagen“, aber keine Verletzungsabsicht gehabt: „I wollt nur, dass er mi freigibt.“

Im Polizeibericht ist aus Sicht der Beamten von einer „absoluten Notwehrsituation“ die Rede. Der Hundebesitzer soll den Polizisten äußerst aggressiv gegenübergetreten sein. Zur Abwehr eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs habe es eines Faustschlags bedurft, der im Polizeibericht als „Notwehrschlag“ bezeichnet wird. Dieser habe aber „zu wenig Wirkung“ gehabt. Der Mann habe nämlich neuerlich versucht, auf die Beamten loszugehen, weshalb es eines „geraden Fußtritts mit dem rechten Bein“ bedurft habe.