Zentralmatura: Gendern nicht verpflichtend

In Sachen neue Matura an den AHS wird es in der kommenden Woche in Wien ernst. Am Ende der ersten Schulwoche des zweiten Semesters der achten Klasse müssen die vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) abgegeben werden. Gendern ist dabei nicht verpflichtend.

Die VWA bildet neben den schriftlichen (Zentralmatura) und mündlichen Prüfungen die erste der drei Säulen der neuen Reifeprüfung. Die VWA ist eine 40.000 bis 60.000 Zeichen umfassende schriftliche Arbeit, mit der die Maturanten auf das Verfassen von wissenschaftlichen Texten an den Hochschulen vorbereitet werden sollen.

Arbeit muss auch mündlich präsentiert werden

Das Thema wählen die Schüler bereits bis spätestens zu Beginn des zweiten Semesters der siebenten Klasse in Absprache mit einem Lehrer aus. Verfasst wird die Arbeit dann unter kontinuierlicher Betreuung des Lehrers spätestens im ersten Semester der achten Klasse. Nach der Abgabe muss die VWA dann noch im Rahmen einer zehn- bis 15-minütigen Präsentation und Diskussion einer Kommission vorgestellt werden. Dafür wird vom jeweiligen Landesschulrat ein Termin festgelegt.

Ganz neu ist die VWA-Idee nicht: Bereits in der Zwischenkriegszeit versuchte man eine Zeit lang, mit einer verpflichtenden schriftlichen „Hausarbeit“ bei entsprechender Reduktion der mündlichen Teilprüfungen die Schüler im Zuge der Matura auf das spätere Unileben vorzubereiten. Diese Variante stieß allerdings auf Widerstand der Lehrer und wurde bald wieder verworfen. In den 1990er Jahren wurde die Idee in Form der allerdings freiwilligen Fachbereichsarbeit wiederbelebt - mit dieser schriftlichen Hausarbeit konnte ein Fach bei der schriftlichen Matura ersetzt werden. Diese Möglichkeit nutzten aber nur rund 15 bis 20 Prozent der Maturanten.

Lehrer bekommt für Betreuung 300 Euro

Die VWA ist nun aber für alle AHS-Maturanten verpflichtend. Sie ist an kein Fach gebunden und kann von jedem Lehrer betreut werden, der die „erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz“ hat. Die Schüler können sich ihren Wunschlehrer dabei grundsätzlich aussuchen - Pädagogen können nur ein Thema ablehnen, nicht aber Schüler. Einschränkung: Jeder Lehrer darf nur fünf VWA betreuen. Abgegolten wird das mit knapp 300 Euro pro VWA (inklusive Korrektur und Präsentation).

Die Note für die VWA setzt sich aus den Leistungen des Maturanten bei der Verfassung der schriftlichen Arbeit sowie bei der Präsentation und Diskussion zusammen. Eine negativ beurteilte VWA muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden - ein „Ausbessern“ eines VWA-Fünfers durch Leistungen bei der schriftlichen und mündlichen Matura ist nicht möglich. Allerdings kann der betroffene Schüler zu den anderen Maturateilen antreten.

Gendern: Entscheidung liegt bei Schulen

Falls Plagiatsfälle - etwa durch den Einsatz von Plagiatssoftware oder aufgrund von Brüchen in der Arbeit - auftauchen, sind im Regelfall zwei Reaktionen möglich. Sind Plagiate nur an vereinzelten Stellen aufzufinden, wird die VWA aufgrund mangelhafter Anwendung wissenschaftlicher Regeln mit einer schlechteren Note beurteilt. Sind wesentliche Teile plagiiert, wird die VWA als „vorgetäuschte Leistung“ betrachtet und nicht beurteilt - ohne positive VWA gibt es kein Maturazeugnis.

Eine generelle Verpflichtung zum Gendern der Arbeit gibt es nicht, wie es in einem Leitfaden des Ministeriums heißt - „und es ist keinesfalls beurteilungsrelevant“. Der Umgang mit dem Thema bleibe den Schulen überlassen.

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