Anwälte gegen Einsparungen bei Dolmetschern

Aus Kostengründen kommen bei Polizei und Justiz statt beeideten Dolmetschern zweisprachige Mitarbeiter zum Einsatz. Die Rechtsanwaltskammer sieht darin eine Gefahr für den Rechtsstaat, Justiz und Polizei verteidigten heute die Maßnahmen.

„In einem Rechtsstaat indiskutabel“ ist für Rupert Wolff, Präsident der Rechtsanwaltskammer, der Einsatz von Hausdolmetschern - also Menschen, die eine Fremdsprache beherrschen und sich das Übersetzen zutrauen, aber nicht gerichtlich beeidet sind. „Das wurde auch aus Kostenersparnisgründen so eingeführt. Ich halte das aber für bedenklich, weil für die höchste Qualität eine geordnete und gute Ausbildung notwendig ist“, argumentierte Wolff im Ö1-Morgenjournal.

Bereits am Wochenende hatte Rechtsanwalt Rudolf Mayer auf die möglichen Folgen hingewiesen: Fehlerhafte Vernehmungsprotokolle, unnötige Kosten und Verzögerungen bei Gericht. Aus dem Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher hieß es zudem, dass ein dolmetschender Polizist nicht als neutral wahrgenommen werde - mehr dazu in „Fatale Folgen“: Polizei setzt auf Laien-Dolmetscher.

Polizei verweist auf Ausbildung

Von der Wiener Polizei hieß es am Mittwoch, dass sowohl gerichtlich beeidete Dolmetscher und Übersetzer als auch zweisprachig aufgewachsene Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden - „weil es ein besonderer Vorteil ist, wenn man solche Ressourcen besitzt“, so Johann Golob, Sprecher der Wiener Polizei, im Ö1-Mittagsjournal.

Dass es laut Dolmetscherverband nicht ausreicht, zweisprachig aufgewachsen zu sein, um in einem juristisch heiklen Ermittlungsverfahren professionell zu übersetzen, wies Golob zurück: „Die Sprache kennt man auf jeden Fall, wenn man zweisprachig aufgewachsen ist. Zusätzlich haben die Beamten eine fundierte Polizeiausbildung, in der die Strafprozessordnung ein wesentlicher Bestandteil ist. Vielfach haben die Beamten zudem langjährige Polizeipraxis.“ Auch den Vorwurf mangelnder Neutralität wies er zurück.

Eine Sprecherin des Justizministeriums versicherte, dass generell gerichtlich beeidete Dolmetscher den Vorzug bekommen. Demnach werden nur dann nicht gerichtlich beeidete eingesetzt, wenn es um sehr seltene Sprachen geht oder wenn es sehr schnell gehen muss und gerade niemand verfügbar ist.

Geringere Honorare für Dolmetscher

Die beeideten Dolmetscher haben nicht nur mit den Hausdolmetschern, sondern auch mit geringeren Honoraren zu kämpfen. Laut Christine Springer, Präsidentin des Verbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, wurden Gebühren gestrichen und der Verbraucherpreisindex wurde seit 2007 nicht angepasst.

Im jüngsten Budgetbegleitgesetz sei sogar festgehalten, dass Honorarbeträge auf volle Euro-Summen abzurunden sind. „Wenn ich eine Gebührennote von 78,9 Euro habe, darf ich nur 78 verlangen und da muss die Mehrwertsteuer auch schon drinnen sein. Wenn man viel übersetzt sammelt sich das auch“, so Springer. Für ein Protokoll einer Vernehmung, gibt es laut Springer maximal 20 Euro - egal, wie umfangreich das Protokoll ist.

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