Vierjährige erstochen: Mutter kommt nach Linz

Die 38-jährige Frau, die im August in Hernals ihre vierjährige Tochter getötet haben soll, wird vorübergehend von Wien nach Linz verlegt. Dort soll unter anderem ein Gutachten die Frage der möglichen Zurechnungsunfähigkeit klären.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner ist von der Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage einer möglichen Zurechnungsunfähigkeit der Mutter beauftragt worden. Außerdem soll Kastner eine Gefährlichkeitsprognose erstellen, wie Astrid Wagner, die Rechtsvertreterin der 38-Jährigen, am Donnerstag erläuterte. Der Expertin, die in Oberösterreich lebt, soll Gelegenheit geboten werden, sich eingehend mit der Mordverdächtigen auseinanderzusetzen. „Ich gehe davon aus, dass sie ein bis zwei Wochen in Linz bleiben wird“, erklärte Wagner.

Depression wurde nicht behandelt

Die 38-Jährige habe seit geraumer Zeit an Depressionen gelitten. Dies sei ihrer Umwelt verborgen geblieben, „und es ist leider auch von ihr selbst nicht ernst genommen worden. Sie war deswegen nie in Behandlung“, sagte die Anwältin. Es müssten sich im Inneren der Frau „Dinge aufgebaut haben, die sich dann entladen haben“. Bis dahin hätten weder der Ehemann noch der 13 Jahre alte Sohn oder Nachbarn und Bekannte „irgendetwas Gewalttätiges oder Erschreckendes an der Frau wahrgenommen“.

U-Haft weitere vier Wochen verlängert

Unterdessen hat das Straflandesgericht am Donnerstag die U-Haft um weitere vier Wochen verlängert. Die Frau ist derzeit auf der Krankenabteilung der JA Josefstadt untergebracht, wo sie medikamentös behandelt wird. Ihrer Rechtsvertreterin zufolge hat sich die „Schockstarre“, unter der sich die Frau unmittelbar nach der Tat befunden habe, inzwischen teilweise gelöst. „Ihr wird allmählich die Tragweite des Geschehens bewusst“, meinte Wagner abschließend.

Wiener Wohnen weist die Kritik zurück

Zum Tatzeitpunkt war ein Termin für die Delogierung angesetzt. Der Ehemann der Tatverdächtigen hat angeblich nichts über die Mietrückstände gewusst. Wiener Wohnen hätte ihn kontaktieren müssen, sagte Wagner: „Wenn man den Mann informiert hätte, hätte man sich das alles erspart. Man ist 08/15 vorgegangen.“ Wiener Wohnen weist die Kritik zurück. Es sei rechtlich gar nicht erlaubt mit wem anderen als dem Vertragspartner über die Mietzinsrückstände zu sprechen. Und das sei eben die Frau und nicht ihr Mann gewesen.

Räumung laut Wiener Wohnen nicht plötzlich

Unklar bleibt unterdessen weiter das Motiv für die Tat. „Sie kann sich nicht erklären, was da über sie gekommen ist. Sie dürfte sich meiner Einschätzung nach in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben. Das war die Situation mit der plötzlichen Räumung, die völlig unerwartet war für sie“, sagt Wagner.

Laut Wiener Wohnen kann die Räumung nicht plötzlich gewesen sein, weil das Gericht den neuerlichen Delogierungstermin festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben haben soll. Die Frau habe keinen Kontakt mit Wiener Wohnen aufgenommen, um eine neuerliche Ratenzahlung zu vereinbaren, heißt es von Wiener Wohnen.

Frau ist geständig

Laut Obduktion starb die Vierjährige durch mehrere Einstiche im Bereich des Oberkörpers. Der 13-jährige Bruder des Mädchens hatte einen Schrei gehört und war in der Küche nachsehen gegangen. Seine Schwester lag in einer Blutlacke, die Mutter sei mit einem Messer danebengestanden. Polizisten fanden die Vierjährige regungslos, aber noch lebend vor.

Die kurz danach eingetroffene Berufsrettung ergriff Reanimationsmaßnahmen und verständigte den Rettungshubschrauber, ein Notarzt musste dann aber noch in der Wohnung den Tod des kleinen Mädchens feststellen. Die Mutter zeigte sich geständig - mehr dazu in Vierjährige erstochen: Mutter geständig.