Justiz friert Konten von Meinl-Bank-Chef ein

Das Match zwischen der Meinl Bank und den Behörden, die gegen Bankorgane in der Anlegercausa MEL ermitteln, geht in die nächste Runde. Die Justiz hat laut „Falter“ zwei Konten von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl eingefroren.

Laut einem Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom Sommer dürfen Guthaben bis zu einem Betrag von 1,978.406,26 Euro beschlagnahmt werden, heißt es in dem Zeitungsbericht. Es handle sich um zwei Konten Weinzierls bei der Meinl Bank. Das Guthaben auf ihnen belaufe sich auf rund 35.000 Euro.

Richter und Landesgerichtssprecher Thomas Spreitzer bestätigte der APA am Dienstag, „dass im Juli zwei Konten mit Beschluss gesperrt wurden.“ Nähere Angaben zur Höhe der Guthaben machte er nicht. Es handle sich nach wie vor um ein Ermittlungsverfahren, für das in erster Linie die Staatsanwaltschaft Wien zuständig sei, so Spreitzer. Staatsanwältin Nina Bussek bestätigte den Zeitungsbericht ebenfalls, wies aber darauf hin, dass der Gerichtsbeschluss nicht rechtskräftig sei. „Es wurde Beschwerde erhoben“, sagte sie zur APA.

Dem „Falter“-Bericht zufolge steht die Kontensperre im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten, die am Beginn der Meinl-Ermittlungen standen. Es gehe um ein russisches Joint Venture der ehemaligen Meinl-Immobilienfirma Meinl European Land (MEL, heute Atrium), in die zigtausende österreichische Kleinanleger investiert haben.

Ermittlungen wegen Immobiliendeal

Eine Gesellschaft namens MD Time Holding sollte in Russland Gewerbeimmobilien entwickeln, so der „Falter“. 55 Prozent an der MD Time habe die MEL gehalten und 45 Prozent russische Partner. Zusätzlich habe es sogenannte Participation Shares (nicht stimmberechtigte Aktien) gegeben, die am Gewinn der Gesellschaft beteiligt gewesen seien.

Diese Aktien habe die Meinl-Bank-Tochter in Antigua gehalten - allerdings, glauben die Ermittler laut „Falter“, zum Teil treuhändig für Weinzierl. Im Jahr 2008 habe dann die Meinl Bank Antigua die Participation Shares an die MEL verkauft. Zu diesem Zeitpunkt sei Weinzierl sowohl Vorstand der Meinl Bank als auch Direktor der MEL gewesen. Er habe von dem Deal profitiert.

Die MEL habe 16,6 Mio. Euro für die Aktien gezahlt, obwohl sie laut Staatsanwaltschaft wertlos waren, schreibt die Zeitung. Die MEL sei damals unmittelbar vor der Übernahme durch ein internationales Investorenkonsortium gestanden. Das habe auch Folgen für die MD Time gehabt.

Auch Finanzstrafverfahren

Gegen den Willen der Hauptaktionärin MEL konnten laut „Falter“ nämlich keine Gewinne an die Besitzer der Shares ausgezahlt werden. „Bei den kaufgegenständlichen Aktien soll es sich somit um solche gehandelt haben, die mit keinen Stimm- oder Kontrollrechten verbunden gewesen sein sollen und ihrem Eigentümer keinerlei Möglichkeiten verschafft haben sollen, Dividendenansprüche durchzusetzen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, aus dem die Zeitung zitiert. Ein neuer Eigentümer musste also keine Gewinne ausschütten; die Shares wären damit durch die Übernahme wertlos geworden.

Die Justiz werte es als Betrug, dass Weinzierl darauf gedrängt habe, dass die MEL am Vorabend der Übernahme noch rasch 16,6 Mio. Euro für die Papiere zahlte. Ein Teil des Geldes sei an eine Gesellschaft im Einflussbereich von Weinzierl geflossen und der Gewinn sei nicht versteuert worden, heißt es in dem Medienbericht weiter. Weinzierl habe daher auch noch ein Finanzstrafverfahren am Hals.

Weinzierl: „Längst überholt“

Nach Ansicht des Gerichts summiere sich der „strafbestimmende Wertbetrag“ auf fast zwei Mio. Euro. Das Gericht sehe die ernsthafte Gefahr gegeben, Weinzierl würde nicht zahlen können oder wollen, da er „offenbar ihm zuzuordnende Vermögenswerte ... zu Anfang des Jahres 2015 verkauft hat“.

Für Weinzierl ist „diese Angelegenheit längst überholt“, wie er dem „Falter“ sagte. Es gebe in der Sache mittlerweile Zeugeneinvernahmen und einen Einstellungsantrag. „Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Thema um die übliche Methode der Staatsanwaltschaft, auf Basis von unvollständigen Informationen eine öffentliche Verunglimpfung vorzunehmen und auf diese Weise Druck auszuüben - bei einer Sache, wo es nichts gibt“, so der Banker.