Dreieinhalb Jahre Haft für Wachebeamten

Ein Wachebeamte soll zwei weibliche Häftlinge in der Justizanstalt Josefstadt sexuell bedrängt und eine davon auch vergewaltigt haben. Der bisher unbescholtene 41-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anwalt Michael Vallender legte Nichtigkeit und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Dem Opfer wurde ein Privatbeteiligtenzuspruch von 3.000 Euro gewährt. Richterin Nina Steindl setzte die Strafe mit einem Rahmen von bis zu zehn Jahren aufgrund der Unbescholtenheit des Angeklagten im unteren Drittel an.

Steindl erachtete allerdings eine unbedingte Haft aus generalpräventiven Gründen für notwendig, da der Fall einen „massiven Schaden“ für die andere Justizwachebeamte bedeutete. Bei einem rechtskräftigen Urteil würde der Beschuldigte sein Amt und sämtliche damit verbundenen Pensions- und Abfertigungsansprüche verlieren.

Angeklagter Wachebeamte wegen Sexaffäre in der Justizanstalt

ORF

Der Angeklagte am Montag im Straflandesgericht Wien

Beamter als „Frauenheld“ verschrien

In der fortgesetzten Verhandlung wurden am Montag sowohl weibliche als auch männliche Insassen und jene Justizwachebeamtin, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, zu den Geschehnissen im Jahr 2012 befragt. Die Zeugen gaben ein teils widersprüchliches Bild wieder, die Vergewaltigung hat aber niemand mitbekommen. Einig waren sich die Insassen darüber, dass der angeklagte 41-Jährige einer der „netten“ Justizwachebeamten in der JA Josefstadt war. „Er hat uns Mädels ein Cornetto (Speiseeis, Anm.) gebracht bei 45 Grad in der Zelle“, sagte etwa eine 48-jährige ehemalige Strafgefangene. Der Beamte sei immer sehr locker und sehr freundlich gewesen, er sei zudem als „Frauenheld“ verschrien gewesen.

Eine mittlerweile 31-jährige Frau, die 2012 in der Justizanstalt in Haft war, meinte: „Wir haben alle für ihn geschwärmt.“ Sie habe dem 41-Jährigen Avancen gemacht, als er sie zum Putzdienst herangezogen habe, doch er habe die Aufdringlichkeiten abgewehrt. „Er hat gesagt, das geht nicht, er darf das nicht“, sagte die Zeugin, die sich auch bei der Ehefrau des Angeklagten, die bei der Verhandlung im Publikum saß, dafür entschuldigte. Auch habe sie dem umschwärmten Justizwachebeamten Briefe geschrieben, die er nicht so erwidert habe, „wie ich es mir erhofft habe“, sagte die 31-Jährige im Zeugenstand.

Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses

Eine weitere 25-jährige Zeugin, die in JA Josefstadt inhaftiert war, sprach von einer Intrige gegen den Justizwachebeamten. Die Anschuldigungen seien von der anzeigenden Beamtin und den Insassinnen, die sexuell bedrängt worden sein sollen, abgesprochen gewesen. Es hätten mehrere Frauen von dem überfürsorglichen Beamten geschwärmt, da sei es regelmäßig zu Eifersüchteleien und Missgunst gekommen. Eine der Frauen habe behauptet, mit dem verheirateten Familienvater nach der Haft „ein neues Leben anzufangen“.

Zu der angeklagten Vergewaltigung soll es vor drei Jahren gekommen sein. Der Beamte habe eine Insassin in einen Aufenthaltsraum beordert, die Tür abgesperrt, sie zu küssen begonnen und sie aufgefordert, sich „locker“ zu machen. Dann habe er sie ausgezogen und vergewaltigt. Auch eine andere Insassin wirft dem suspendierten Justizwachebeamten vor, sie von Herbst 2011 an wiederholt bedrängt und am ganzen Körper betastet zu haben, wofür die Staatsanwaltschaft den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt hat.

Bei der ersten Verhandlung im Februar hatte das Gericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt und das mit der Indizienlage begründet. Damals war dem Beamten lediglich der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angekreidet worden. Nun entschied ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Nina Steindl zu den angeklagten Punkten Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung.

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