Vier Jahre Haft für IS-Helfer

Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch ein 33-jähriger Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll die Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) unterstützt, und „Terror-Reisen“ Richtung Syrien organisiert haben.

Der 33-Jährige weigerte sich zunächst, sich bei der Urteilsverkündung - wie in der StPO vorgesehen - zu erheben. „Wegen meinem Glauben will ich sitzen bleiben“, beschied er Richterin Minou Aigner. Diese brachte ihn schließlich doch dazu, dem Gesetz genüge zu tun. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat ging davon aus, dass Caner Y. seit Sommer 2014 als Schleuser für kampfbereite IS-Sympathisanten fungiert und Reisen Richtung Syrien organisiert hatte. Darüber hinaus soll der gebürtige Türke, der seit Jahren in Österreich lebt und zuletzt als Bäcker in Wien-Favoriten gearbeitet hatte, dem IS Bargeld, Kleidung, Autos und Mobiltelefone zur Verfügung gestellt haben.

Polizisten kontrollieren im Wiener Landesgericht

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IS-Propagandamaterial in Wohnung gefunden

Die Anklägerin hatte Caner Y. vorgeworfen, zumindest zehn Tschetschenen an die türkisch-syrische Grenze befördert zu haben, um sie anschließend auf das Territorium des IS zu schleusen, wo sie sich dem bewaffneten Jihad anschließen wollten.

Die Reise ging in der südostanatolischen Grenzstadt Gaziantep vorzeitig zu Ende, weil die türkische Polizei die aus zwei Fahrzeugen bestehende Reisegruppe kontrollierte. Da die Tschetschenen keine Visa hatten, wurden sie nach Österreich abgeschoben - mehr dazu in IS-Prozess: „Terror-Reisen“ nach Syrien (wien.ORF.at; 21.9.2015).

Dass der 33-Jährige die Ideologie der Terror-Miliz teilte, ging aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht zuletzt daraus hervor, dass bei zwei Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung jeweils umfangreiches IS-Propagandamaterial sichergestellt werden konnte. Auch die Auswertung seiner Handys förderte entsprechendes Beweismaterial zutage.

Angeklagter legte Geständnis ab

Nach eineinhalbtägiger Verhandlung und stundenlangen Befragungen legte er am Mittwochnachmittag dann doch ein zumindest formales Geständnis ab. Dem waren eindringliche Ermahnungen der vorsitzenden Richterin vorausgegangen, die dem 33-Jährigen mehr oder weniger unverhohlen eine langjährige Haftstrafe androhte, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.

„Ich bereue es, dass ich mit solchen Menschen eingelassen habe“, sagte Caner Y. „Können wir davon ausgehen, dass Sie in diese Richtung nie wieder in Erscheinung treten werden?“, wollte die Richterin wissen. „Ja. Ich hab’ mich entschieden“, sicherte der Angeklagte künftiges Wohlverhalten zu. Daraufhin hatte das Gericht keine weiteren Fragen mehr. Sämtliche zur Verhandlung geladenen Zeugen wurden im Hinblick auf die formal gegebene geständige Verantwortung des Angeklagten mit Einverständnis der Staatsanwältin und des Verteidigers entlassen.