Terror-Prozess: Vier Jahre Haft

Ein 37-jähriger mutmaßlicher Islamist ist im Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll an einer terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen sein und Terrorismus finanziert haben.

Der Angeklagte hatte sich in dem Verfahren nicht schuldig bekannt. Verteidiger Lennart Binder sagte, sein Mandant habe keine Terrorismusfinanzierung vorgenommen. Die inkriminierten Transaktionen bezeichnete Binder als „harmlose Überweisungen von in Österreich lebenden Tschetschenen an Verwandte in Grosny“. Für den Schöffensenat stand eindeutig fest, dass der Angeklagte seit 2011 für das radikalislamistische Kaukasus-Emirat Spenden in Höhe von mehr als 400.000 Euro gesammelt hat.

Das nicht rechtskräftige Urteil stütze sich auf die vorgelegten Beweisergebnisse, so Richterin Gerda Krausam. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei dem mutmaßlichen Islamisten ein Notizbuch sowie ein Mobiltelefon sichergestellt worden, die in Verbindung mit umfangreichen Observationsergebnissen nach Ansicht des Gerichts die terroristische Betätigung des Mannes belegten.

Laut Anklage 400.000 Euro gesammelt

Die Anklage legte dem 37-Jährigen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Terrorismusfinanzierung zur Last. Er soll laut Staatsanwältin Stefanie Schön in ganz Europa finanzielle Mittel in Höhe von mehr als 400.000 Euro gesammelt und diese über Kuriere und Mitglieder der 2007 gegründeten Extremistengruppe „Kaukasus-Emirat“ der Terrorgruppe zukommen haben lassen. Sein mitangeklagter Neffe soll das gesammelte Geld teilweise in seiner Wiener Wohnung gebunkert und dem Onkel als Chauffeur gedient haben - mehr dazu in 400.000 Euro gesammelt: Terror-Prozess in Wien.

Der mitangeklagte Neffe des Mannes wurde im Zweifel freigesprochen. Für den Schöffensenat stand nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit fest, dass die in der Wohnung sichergestellten 26.000 Euro als „Terrorgeld“ gedacht waren. Der 28-Jährige hatte versichert, der Betrag stamme aus einem Hausverkauf in Tschetschenien. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.