Gericht: Rauchverbot in Wohnung in der Nacht

In der zweiten Instanz ist ein Urteil gegen einen Wohnungsmieter bestätigt worden: Er darf in der Nacht in seiner Wohnung bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia keine Zigarren rauchen. Am Tag gilt das Rauchverbot teilweise.

Ein Nachbar hatte sich durch den Zigarrenrauch des Mieters belästigt gefühlt und eine Klage eingereicht. Im Jänner wurde von Bezirksgericht Innere Stadt das Rauchen in der Wohnung untersagt, falls sich der Qualm störend auf andere Nachbarn auswirkt. Die Unterlassungspflicht wurde jedoch nicht auf gewisse Zeiten eingeschränkt - mehr dazu in Rauchverbot in Wohnung: Folgen offen (wien.ORF.at; 20.1.2015).

Das Urteil der zweiten Instanz liegt nun vor: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen verfügte ein Rauchverbot in der Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia der eigenen Wohnung. In der übrigen Zeit darf der Mieter weiter ein bis zwei Zigarren rauchen, so Gerichtssprecher Markus Riedl gegenüber Radio Wien: „Das Klagebegehren, dem Raucher auch untertags das Rauchen zu untersagen, ist abgewiesen worden. Hier gibt es kein Urteil, das ihm das verbietet.“

Urteil nicht rechtskräftig

Rechtsanwältin Elisabeth Stichmann, die das Verfahren auf Klägerseite aktuell betreut, warnte gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“ davor, aus dem Urteil ein „hemmungsloses Rauchen tagsüber“ abzuleiten. Vielmehr werde aus der Begründung des Urteils deutlich, dass außerhalb des absoluten Rauchverbots in der Nacht zwischen den Interessen des Rauchers und jenen seines Nachbarn abzuwägen sei, so Stichmann. Das Urteil sei für die Zeit tagsüber „sehr vage“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist wahrscheinlich, dass sich eine der Parteien nun an die nächste Instanz wendet. Dann muss sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa auseinandersetzen. Zigaretten sind von dem Urteil nicht erfasst.

Arbeiterkammer spricht von „Einzelfall“

Der Mietrechtsexperte der Arbeiterkammer Christian Boschek sieht in der Causa derzeit keinen Musterfall: „Das sind sehr spezielle Umstände, wo auch die räumlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen. Der Rechtsstreit wird noch nicht entschieden sein. Man wird die weiteren Entwicklungen abwarten müssen.“

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