Allergeninfo auf Christkindlmarkt

Seit einem Jahr müssen die 14 Hauptallergene bei Lebensmitteln ausgewiesen werden. Die Informationspflicht gilt auch für lose Ware wie sie etwa derzeit auf Christkindlmärkten angepriesen wird. Das Marktamt überprüft.

Zuckerwatte und Punsch, Kokosbusserln und Schaumrollen, Bratwürste und Zwiebelsenf auf der einen Seite - die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, wonach alle Zutaten in Gerichten und auch loser Ware deklariert werden müssen, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, auf der anderen. Das Marktamt kontrolliert auch auf den Wiener Christkindlmärkten, ob die Bestimmungen eingehalten werden - mehr dazu in Christkindlmärkte bringen Adventzauber.

Schriftliche oder mündliche Auskunft

Eine Standlerin beim Wiener Adventzauber auf dem Rathausplatz kann eine Mappe vorweisen, in der die allergieauslösenden Stoffe in ihren angebotenen Produkten aufgelistet sind. So kann sie ihren Kunden auf Nachfrage Auskunft geben. Andere Standler setzen die Verordnung in Form kleingedruckter Buchstaben um, direkt an oder neben den Preisschildern. „Wir haben auch früher schon Auskunft gegeben, weil es hat schon immer Allergiker gegeben. Nur jetzt, wenn wir es draufschreiben, ist es halt einfacher“, sagt Marktstandlerin Alexandra Gschwandtner.

Adventmarkt auf dem Rathausplatz

APA/Georg Hochmuth

Der Christkindlmarkt auf dem Rathausplatz

TV-Hinweis

„Wien heute“, 21. November, 19.00 Uhr, ORF 2

Ein- bis zweimal pro Saison wird jeder Lebensmittelstand auf den Weihnachtsmärkten vom Marktamt kontrolliert. Rund 500 sind es in Summe. In der vergangenen Saison gab es 50 Beanstandungen in Sachen Allergenkennzeichnung. „Die häufigsten Vergehen bei Allergenkennzeichnung sind die, wenn es mündlich gemacht wird, dass niemand da ist, der eine entsprechende Schulung hat, (...) oder wenn es schriftlich gemacht ist, dass auf irgendein Allergen vergessen wurde“, so Alexander Hengl vom Wiener Marktamt.

Strafen beginnen bei 350 Euro

Die Strafen, die das Marktamt bei Verstößen gegen die Allergenverordnung verhängt, beginnen bei 350 Euro. Im Wiederholungsfall wird es teurer. Einfacher ist es da schon für jemanden, der eine für Weihnachtsmärkte ursprüngliche Ware anbietet: der Maroniberater. Denn weder in Maroni noch in Bratkartoffeln gibt es registrierte Allergene.

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