Meinl Bank erwägt Klage gegen FMA

Die Meinl Bank denkt über rechtliche Schritte gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA) nach. Am Dienstag will der in der Vorwoche abgetretene Bankvorstand Peter Weinzierl das weitere Vorgehen im Streit mit der Behörde erläutern.

Weinzierl hat nach einem langwierigen FMA-Verfahren am Donnerstag seinen Hut als Vorstand der Meinl Bank genommen, bleibt dem Geldinstitut aber erhalten. Er wird in der Bank weiterhin für „schwierige“ Themen zuständig sein - mehr dazu in Peter Weinzierl verlässt Meinl-Bank.

Weiterer Abberufungsbescheid möglich

Der Personalrochade an der Spitze der Meinl Bank ging ein medial ausgetragener Streit der Bank mit der FMA voraus. Die FMA wollte Weinzierl wegen Unzuverlässigkeit als Vorstand abberufen, ist damit aber zweimal bei Gericht gescheitert - mehr dazu in Meinl Bank: Chef darf vorerst bleiben.

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Behörde mit ihrem zweiten Bescheid abblitzen lassen, weil die vierwöchige Frist, binnen der Weinzierl gehen sollte, zu kurz war. Die Behörde erklärte daraufhin, dass sie das Verfahren für beendet ansieht, da das Institut jetzt über Geschäftsleiter verfüge, die „fit and proper“ seien. Laut Gericht könnte die FMA noch einen dritten Abberufungsbescheid ausstellen.

Links: