Geldwäscheverdacht gegen Meinl Bank
Peter Weinzierl ist auch nach seinem freiwilligen Abgang von der Spitze der Meinl Bank mit juristischen Erhebungen konfrontiert. Das bestätigte Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek am Dienstag. Die Ermittlungen richten sich gegen Weinzierl und seinen von der FMA abberufenen Ex-Vorstandskollegen Günter Weiß, der laut Firmenbuch Prokuristenfunktion in der Bank hat - mehr dazu in Peter Weinzierl verlässt Meinl-Bank.
Fortführung des Verfahrens offen
Der Fall lag auch kurz bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die sich aber für nicht zuständig erklärte, so WKStA-Sprecher Norbert Hauser. Ob jetzt auch die FMA ihr verwaltungsstrafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsmaßnahmen weiterführt, ist offen.
Es muss erst geprüft werden, ob es sich um den gleichen Sachverhalt handelt und das FMA-Verfahren allenfalls ruhend zu stellen ist, bis die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Hintergrund sind komplexe gesetzliche Regeln um die Subsidiarität des Verwaltungsstrafrechts - mehr dazu in Meinl Bank erwägt Klage gegen FMA.
Weinzierl hofft auf „klärendes Gespräch“
Sollte die FMA ihr Verfahren weiterführen, würde sich das wahrscheinlich nicht gegen Weinzierl und Weiß richten, sondern gegen die Bank als juristische Person oder allenfalls gegen die jeweils verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen in der Bank. Das waren im Laufe der Jahre verschiedene Personen.
Weinzierl und sein Anwalt Manfred Ketzer beklagten bei einer Pressekonferenz, dass sie nicht wüssten, welche Verfahren die FMA gegen die Bank bzw. deren Organe führt. „Wir haben nie ordnungsgemäß Akteneinsicht“, so Ketzer. Weinzierl hofft „auf ein klärendes Gespräch mit der FMA in den nächsten Tagen“.
Links:
- Steuerbetrug: Ex-Meinl-Manager vor Gericht (wien.ORF.at, 28.9.2015)
- Justiz friert Konten von Meinl-Bank-Chef ein (wien.ORF.at, 8.9.2015)