Petrikovics macht Vollzugsuntauglichkeit geltend

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der im April 2013 wegen Untreue zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, macht Vollzugsuntauglichkeit geltend. Das bestätigte Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts.

Der Ex-Vorstandsvorsitzende der Constantia Privatbank und der Immofinanz AG hätte Anfang Jänner seine Strafe antreten sollen. Stattdessen ließ er dem Wiener Straflandesgericht ein Gutachten vorlegen, wonach er nicht haftfähig sei. „Er ist in einem Krankenhaus stationär aufgenommen worden“, bestätigte sein langjähriger Rechtsvertreter Otto Dietrich den Antrag auf Strafaufschub aus gesundheitlichen Gründen.

Strafaufschub aus medizinischen Gründen beantragt

Der Ex-Vorstandsvorsitzende der Constantia Privatbank und der Immofinanz-Gruppe war in erster Instanz wegen Untreue schuldig erkannt worden. In dem Verfahren ging es um ein Konglomerat aus Firmen, fiktive Aktienkäufe und -verkäufe, fiktive Bewertungen, fiktive Bezugsrechte und real ausbezahlte Gewinne. Verurteilt wurden neben Petrikovics auch der frühere Immofinanz-Aufsichtsratschef Helmut Schwager und Ex-Prokurist Christian Thornton. Schwager fasste letzten Endes viereinhalb Jahre, Thornton 15 Monate bedingt aus.

Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics vor dem Beginn des Prozesses im Wiener Landesgericht

APA/Helmut Fohringer

Von Gericht bestellter Gutachter wird Petrikovics eingehend untersuchen

Gericht lässt Gutachten prüfen

Schon während der Hauptverhandlung soll sich Petrikovics’ Gesundheitszustand zusehends verschlechtert haben. Vor allem seinem psychischen Befinden soll der Prozess nicht gut getan haben, hieß es in seinem Umfeld. Auf die genauen Gründe, die in dem Ersuchen um Strafaufschub geltend gemacht werden, wollten weder Petrikovics-Anwalt Dietrich noch die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, mit dem Hinweis auf Wahrung der Privatsphäre des 61-Jährigen eingehen.

Fest steht, dass Dietrich ein Privatgutachten vorlegt hat, wonach dem Ex-Immofinanz-Chef ein Strafantritt aus medizinischer Sicht derzeit nicht zuzumuten sei. Diese Behauptung lässt das Straflandesgericht nun überprüfen. Es wurde ein medizinischer Sachverständiger bestellt, der Petrikovics eingehend untersuchen und feststellen soll, ob tatsächlich Haftunfähigkeit gegeben ist. Wie Gerichtssprecherin Salzborn erläuterte, wird der Gerichtsgutachter seine Expertise binnen acht Wochen vorlegen. Bis dahin bleibt Petrikovics auf freiem Fuß - mehr dazu in Immofinanz: Urteile gegen Ex-Manager bestätigt.