Minderjährige zu Sex erpresst: Haftstrafe

Weil er minderjährige Mädchen zu Sex erpresst hat, ist ein 21-Jähriger am Mittwoch in Wien zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er drohte den Mädchen mit der Veröffentlichung von Videos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 21-Jährige überredete laut Gericht drei Mädchen zu sexuellen Handlungen, filmte sie dabei heimlich und erzwang dann mit den Videos weiteren Geschlechtsverkehr sowie die Herausgabe von mehreren tausend Euro. Von einer 14-Jährigen verlangte er sogar, mit einem seiner Freunde zu schlafen, was er dann ebenfalls filmte.

Der Mann stritt in der Verhandlung alles ab und behauptete, die Schülerinnen - eine war im Tatzeitraum erst 13 Jahre alt und damit noch unmündig, die beiden anderen jeweils 14 - hätten einvernehmlich mit ihm geschlafen. Die beiden 14-Jährigen hätten ihm überdies freiwillig 8.000 Euro bzw. Schmuck im Wert von 5.400 Euro übergeben.

Vorgangsweise „beeindruckend negativ“

„Wir haben Ihnen gar nichts geglaubt“, hielt Richterin Beate Matschnig in der Urteilsbegründung fest. Und weiter: „Sie machen sich über Facebook an junge, ausschließlich muslimische Mädchen heran, weil das Ehrgefühl dort noch ausgeprägter ist. Sie überreden sie zu Sex, filmen sie und erpressen sie.“ Diese Vorgangsweise sei „beeindruckend negativ“, eine bedingte Strafnachsicht komme da nicht mehr in Betracht.

Laut Anklage drohte der 21-Jährige einer der jungen Musliminnen beispielsweise, er werde ihrem strenggläubigen Vater erzählen, dass sie keine Jungfrau mehr sei. Die eingeschüchterte 14-Jährige stahl daraufhin ihrer Mutter deren gesamte Ersparnisse. Ein anderes Mädchen übergab ihm ein Säckchen mit dem Familienschmuck, der mindestens 5.000 Euro wert war, weil der junge Mann auch ihr angekündigt haben soll, ihre Familie werde ansonsten vom Vorgefallenen erfahren.

Bereits im Vorjahr Verurteilung wegen Erpressung

Als Motiv für die Erpressungen führte die Richterin in der Urteilsbegründung an, dass der 21-Jährige, der als Verkäufer in einem Supermarkt arbeitet, einen BMW besitzen habe wollen - wofür er Geld brauchte. Vor der zeugenschaftlichen Einvernahme der Mädchen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, ihre Aussagen waren für die anwesenden Medienvertreter damit nicht zugänglich.

Der 21-Jährige weist bereits drei einschlägige Vorstrafen auf. Zweimal wurde er wegen Körperverletzung verurteilt, im Juni 2015 wegen schwerer Erpressung - wegen eines praktisch identen Sachverhalts wie in der nunmehr gegenständlichen Verhandlung. Dafür bekam er damals lediglich 18 Monate bedingt. Der 21-Jährige bat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger um Bedenkzeit und durfte das Graue Haus nach der Verhandlung verlassen.