18 Jahre Haft für Halsstich

Wegen versuchten Mordes ist ein 35-Jähriger am Mittwoch in Wien zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll dem neuen Partner seiner Ex-Freundin im April 2015 in Währing in den Hals gestochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel diesmal einstimmig aus, nachdem die Berufsrichter im ersten Rechtsgang das Urteil wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt hatten - mehr dazu in Halsstich: Mordprozess wird wiederholt.

Im ersten Verfahren hatten die Laienrichter mehrheitlich auf schwere Körperverletzung entschieden und den inkriminierten Tötungsvorsatz verneint. In der Neuauflage drang der Angeklagte mit seiner Version - der neue Partner sei auf ihn zugekommen und er habe sich zur Wehr gesetzt - nicht mehr durch.

Opfer überlebte nur knapp

Der 53-Jährige, der mit viel Glück den zehn Zentimeter tiefen Stich in den Hals überlebte, bekam 8.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Laut Anklage war der Angeklagte in der Nacht auf den 28. April 2015 über das gekippte, gangseitige Küchenfenster in die ebenerdige Wohnung seiner Ex-Freundin in Währing gelangt. Er soll dem 53-jährigen neuen Partner seiner Ex-Freundin in den Hals gestochen, ihn mit mit einem Fußtritt und einem Faustschlag verletzt sowie eine leere Whiskeyflasche auf seinem Kopf zertrümmert haben. Dieser überlebte nur knapp die schweren Verletzungen und konnte sich in eine nahe gelegene Polizeiinspektion flüchten.

Angeklagter erklärte sich nicht schuldig

„Ich bin wegen seiner Verletzungen schuldig. Aber ich fühle mich nicht schuldig, dass ich ihn töten wollte“, sagte der 35-Jährige bei der Verhandlung. Vor dem zur Gänze neu zusammengesetzten Schwurgericht blieb er bei seiner bisherigen Darstellung: Der 53-Jährige sei wach geworden, als er das Schlafzimmer betrat, und auf ihn zugekommen. Er habe diesen mit dem Messer in der Hand „nicht geschlagen“: „Ich wollte ihn von mir wegdrängen.“ Weil das nicht gelungen sei, habe er zugestochen: „Dann wollte ich weg. Ich hatte Angst“, so der Angeklagte.

Auf die Frage der Richterin, weshalb er zu später Stunde in die Wohnung eingedrungen sei, sagte er, dass er seine Sachen holen habe wollen. Die Frau habe ihn allerdings nicht in die Wohnung gelassen, „weil der Andere da war“. Er habe also „keine andere Möglichkeit gehabt“ und sei deshalb über das Küchenfenster eingestiegen.

Weshalb er sich mit einem Messer bewaffnet hatte, ehe er sich ins Schlafzimmer begab, wollte die Richterin wissen. „Ich habe nicht gewusst, was das für ein Typ ist“, erwiderte der Angeklagte. Es sei jedenfalls ein „sehr unschönes Gefühl“ gewesen, den 53-Jährigen „im eigenen Bett“ zu sehen: „Ich kann das nicht beschreiben, man muss so etwas erlebt haben.“

„Krankhaft eifersüchtig“

„Es hat ihm keine Ruhe gelassen, dass der Neue in der Wohnung ist“, bemerkte die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei „rasend vor Eifersucht gewesen“, meinte sie mit dem Hinweis auf ein SMS, die ihr der 35-Jährige schickte: „Ich schwöre bei Allah, dass ich dich und deinen Neuen töten werde.“

Der Angeklagte, ein gebürtiger Bosnier, war 2004 nach Österreich gekommen. Nach einem negativen Asylbescheid befand er sich seit 2012 durchgehend illegal im Land. 2010 ging er mit der um fünf Jahre jüngeren Frau eine Beziehung ein, die laut Staatsanwältin von Gewalttätigkeiten geprägt war. Der Mann wurde weggewiesen, mit einem Betretungsverbot bedacht. Schließlich erwirkte die Frau eine einstweilige Verfügung, die ihm die weitere Kontaktaufnahme untersagte.

Die Ex-Freundin beschrieb den Angeklagten am Mittwoch als „krankhaft eifersüchtig“. Nachdem sie die Beziehung beendet hatte, habe sie ihn ausdrücklich gebeten, sie in Ruhe zu lassen: „Er hat gesagt, das kommt überhaupt nicht infrage.“