Lärm: Wirte fürchten Klagswelle

Helle Aufregung herrscht unter den Wirten in der Wiener Innenstadt. Grund dafür ist laut Branchenobmann Peter Dobcak ein Urteil des Verwaltungsgerichts auf Grundlage einer Beschwerde eines Anrainers wegen Lärms.

Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde des Anrainers Recht und entschied, dass eine Diskothek in der Innenstadt statt wie bisher um 6.00 Uhr schon um Mitternacht zusperren muss. Die Wirte fürchten nun laut Dobcak, dem Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer, dass weitere Klagen folgen könnten.

Gäste sollen für Lärmerregung belangt werden

„Es ist völlig unverständlich, dass wir hier als Weltstadt dieses Urteil zu dulden haben. Das ist nicht akzeptabel“, so Dobcak. Das Urteil wegen der Lärmbeschwerde eines einzelnen Anrainers sei so nicht hinzunehmen. Weitere Klagen seien zu befürchten, vor allem wenn ab 2018 das Rauchverbot in Kraft tritt und vermehrt vor Lokalen geraucht wird: „Wir haben als Branche die große Befürchtung, dass ab 2018, wenn das generelle Rauchverbot kommt, eine Bombe hochgeht.“

Dobcak fordert nun von der Politik, dass das Gesetz geändert wird. Lokale sollen für die Lärmerregung vor Wirtshäusern nicht mehr belangt werden können, sondern nur die Lärmerreger selbst - also die Gäste.