Lebenslang für Mord an Au-pair-Mädchen

Ein Wiener Schwurgericht hat am Mittwoch einen 24-jährigen Gambier wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann soll ein aus den USA stammendes Kindermädchen in ihrer Wohnung in der Wiedner Hauptstraße getötet haben.

Die Geschworenen gingen ungeachtet der Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten einstimmig davon aus, dass dieser im Jänner das Kindermädchen vorsätzlich zu Tode brachte. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurde das Mädchen erstickt, indem der Täter ihren Kopf kraftvoll mehrere Minuten gegen Bettzeug drückte und somit ihre Atemwege verlegte.

Urteil nicht rechtskräftig

„In diesem Fall ist nur die Höchststrafe tat- und schuldangemessen“, so der vorsitzende Richter Ulrich Nachtlberger in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe „die Hilfsbereitschaft des Opfers schamlos ausgenutzt“ und die 25-Jährige „aus niedrigsten Motiven“ getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigerin Astrid Wagner meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Angeklagter

ORF

Der Angeklagte weist jede Schuld von sich

Zeuge widersprach Angeklagtem

Mehrere Zeugen sagten am Mittwoch im Prozess aus. Der beste Freund der getöteten jungen Frau beschrieb diese als selbstlose, hilfsbereite Person, die dem obdachlosen Flüchtling aus Mitleid Unterkunft in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung gewährte. Der angeklagte Gambier behauptete dagegen, sie wäre drogensüchtig gewesen und hätte sich prostituiert.

Es habe sich um eine „Drogen-für-Sex-Beziehung“ gehandelt, die nach dem Motto „Ich gebe ihr Drogen, sie schläft mit mir“ abgelaufen sei, sagte der Angeklagte. Dass die junge Frau ihm in seinem Asylverfahren geholfen habe - ihrem besten Freund zufolge hatte sie den Gambier zur Asylberatung begleitet und sich bemüht, ihm eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen - , stimme nicht, er widersprach auch in diesem Punkt dem Zeugen.

Handydaten und DNA-Spuren als Beweise

Der Angeklagte wurde auch durch zahlreiche DNA-Spuren auf der Leiche sowie am Tatort schwer belastet. Zudem zeigten Handydaten, dass der Mann mit dem Handy des Opfers in Wien unterwegs war. Er behauptete jedoch, zum Tatzeitpunkt gar nicht in Wien gewesen zu sein. Wo er war, konnte er vor Gericht nicht beantworten, „entweder in der Schweiz oder in Mailand“, so der Angeklagte.

Als Motiv für den Mord vermutete die Staatsanwaltschaft Eifersucht. Das US-amerikanische Opfer soll mit ihm ein sexuelles Verhältnis gehabt haben. Nach einer Party soll er die Frau dann in ihrer Wohnung neben einem afghanischen Burschen liegend vorgefunden haben, einen Tag vor ihrem Tod - mehr dazu in Au-pair-Mächen: Mordanklage erhoben.

Frau wurde gewaltsam erstickt

Die Leiche der jungen Frau wurde am 26. Jänner in ihrer Einzimmerwohnung in der Wiedner Hauptstraße entdeckt - mehr dazu in Totes Au-pair: Keine äußeren Verletzungen. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurde sie gewaltsam erstickt. Davor hatte sie laut einem DNA-Gutachten sowohl mit dem afghanischen Burschen als auch mit dem Gambier sexuellen Kontakt, wobei die Spermaspuren des Angeklagten laut Gutachten erst kurz vor dem Tod der Frau hinterlassen wurden.

Laut Anklage soll er die Frau beim Geschlechtsverkehr erstickt haben, indem er ihr Gesicht in einen Polster presste. Danach soll er versucht haben, Kleidungsstücke im Badezimmer anzuzünden, was ihm jedoch nicht gelang. Daraufhin soll er Wertgegenstände des Opfers an sich genommen haben und in die Schweiz geflüchtet sein, wo er festgenommen werden konnte - mehr dazu in Totes Au-pair: Verdächtiger ausgeliefert.

Angeklagter beteuert Unschuld

Der Angeklagte leugnet die Tat, erklärte seine Verteidigerin Astrid Wagner - mehr dazu in Totes Au-pair: Verdächtiger bestreitet Tat. Die Behauptung des Mannes, er hätte sich zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort befunden, wird jedoch von dem DNA-Gutachten erschüttert.