Pensionistin getötet: Mordprozess für 19-Jährigen

Ein 19-jähriger Bursch, der vor fünf Monaten eine 72 Jahre alte Witwe in ihrer Wohnung in Favoriten getötet haben soll, wird wegen Mordes vor Gericht gestellt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war er zurechnungsfähig.

Der von der Justiz mit einer Gutachtenerstattung beauftragte psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer kommt zum Schluss, dass der 19-Jährige, der in einem Wiener Innenstadt-Hotel beschäftigt war, an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet. Diese soll allerdings nicht derart ausgeprägt sein, dass sie einem Schuldausschließungsgrund gleichkommt.

Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen den bisher Unbescholtenen Anklage wegen Mordes erhoben und für den Fall eines Schuldspruchs seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt. Dantendorfer hält den 19-Jährigen nämlich für derart gefährlich, dass er davon ausgeht, dass dieser ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

Angeklagter wird sich schuldig bekennen

Laut Verteidigerin Astrid Wagner wird sich der Kochlehrling grundsätzlich schuldig bekennen. Das Gericht müsse laut Wagner aber die kombinierte Persönlichkeitsstörung ihres Mandanten beachten: „Aufgrund der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist seine Schuldfähigkeit eingeschränkt.“ Das werde bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen sein.

Gewaltexzess in der Wohnung

Der Angeklagte wollte am 15. Jänner 2016 seinen Bruder besuchen, der im selben Haus im Anna-Boschek-Hof wie das spätere Opfer lebte. Er begegnete im Hausgang zufällig der 72-jährigen Witwe, die ihn zur Rede stellte, weil sie ihn dort beim Rauchen gesehen hatte. Möglicherweise fielen auch abfällige Bemerkungen über die türkischen Wurzeln des in Wien geborenen Burschen, der in einem Innenstadt-Hotel als Kochlehrling beschäftigt war. Der 19-Jährige ärgerte sich jedenfalls derart, dass er schließlich zur Wohnungstür der 72-Jährigen ging und anläutete - mehr dazu in Mord an 72-Jähriger: Verdächtiger in U-Haft.

Als die Frau öffnete, dürfte es zu einem Gewaltexzess gekommen sein, der in seinem Ausmaß bei Weitem das übersteigt, was unmittelbar nach der Bluttat an die Medien durchgedrungen war. Der Anklage zufolge soll der 19-Jährige der betagten Frau den Schädel eingeschlagen und mit einem Messer 16 Stiche in Brust und Hals zugefügt haben. Er soll das von dem Angriff völlig überraschte Opfer auch mit diversen Gegenständen malträtiert haben.

Rauchpausen zwischen Misshandlungen

Folgt man dem Gutachten des beigezogenen Psychiaters, hatte die Bluttat auch eine sexuelle Komponente, die den Angeklagten nach Dafürhalten Dantendorfers besonders gefährlich macht. Die Misshandlungen dürften sich über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Zwischendurch legte der 19-Jährige seinen eigenen Angaben zufolge mehrere „Rauchpausen“ ein.

Prozesstermin noch nicht fixiert

Wann sich der Mann vor einem Schwurgericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Wie Salzborn mitteilte, gibt es noch keinen offiziellen Verhandlungstermin. Den Prozess wird Richter Norbert Gerstberger leiten.