Serien-Missbrauch: Teilweise geständig

Zum Auftakt eines Prozesses, in dem einem 23-Jährigen zehn versuchte Vergewaltigungen und sieben Fälle von sexueller Belästigung zur Last gelegt werden, hat sich der Angeklagte teilweise schuldig bekannt.

Eine versuchte Nötigung wird dem Mann ebenfalls noch vorgeworfen. Der Angeklagte hatte bisher sämtliche ihm angelastete Taten abgestritten. Beim Prozessauftakt gab er nun aber in zwei von der Staatsanwaltschaft als versuchte Vergewaltigung angeklagten Fällen zu, Frauen verfolgt und auf den Rücken gegriffen zu haben. Unsittlich berührt habe er sie nicht. Er betonte, dass er nicht die Absicht hatte, die Frauen zu vergewaltigen. „Ich achte die Frauen und respektiere sie“, sagte er vor Gericht.

„Was wollten sie denn von den Frauen“, fragte die Richterin. Er wollte sie eigentlich gar nicht kennenlernen, meinte der Angeklagte, er habe eine Verlobte zu Hause. Vor der Polizei hat der 23-Jährige nämlich ausgesagt, dass er „nur spielen“ und „seinen Spaß haben“ wollte, zitierte Krainz aus der Vernehmung. Vor Gericht gab der 23-Jährige dann doch zu, ab und zu „die Kontrolle zu verlieren“. „Das dauert aber nicht länger als eine Minute“, sagte der Beschuldigte.

Angeklagter bei Prozess wegen versuchter Vergewaltigung

APA/Herbert Neubauer

Der 23-Jährige muss sich wegen zehn versuchter Vergewaltigungen verantworten

Urteil am 29. Juli erwartet

Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt, das Urteil soll am 29. Juli fallen. Der 23-Jährige war im Jahr 2014 aus seiner mazedonischen Heimat nach Österreich gekommen, wo er gelegentlich als Pizzakoch arbeitete. Bereits an seiner Arbeitsstelle soll der Mazedonier Probleme bekommen haben, weil sich Frauen von ihm belästigt gefühlt haben, berichtete sein damaliger Chef.

Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelt es sich bei ihm um einen Serien-Täter, der sich in der U-Bahn, S-Bahn oder auf der Straße an die Fersen von Frauen heftete. Er folgte ihnen unbemerkt teilweise bis in ihre Wohnhäuser, um sie in einem günstigen Moment anzugreifen und zu Boden zu bringen - mehr dazu in Serienvergewaltiger: Anklage liegt vor.

Opfer setzten sich erfolgreich zur Wehr

Laut Anklage kam es nur deshalb zu keiner Vergewaltigung, weil sich sämtliche Opfer zur Wehr setzten oder lautstark um Hilfe schrien. Eine Frau, über die der 23-Jährige in einer Tiefgaragen-Einfahrt in der Wehlistraße herfiel, biss ihm in die Hand. Während er sich vor Schmerz kurz von ihr abwandte, gelang es ihr sich aufzurappeln. Der Täter kam jedoch noch ein Mal auf sie zu, warf sie wieder zu Boden und machte sich neuerlich an ihr zu schaffen. Erst als die Frau ein zweites Mal zubiss, ließ er endgültig von ihr ab und lief davon.

Nach Bekanntwerden des ersten Falls hatten sich binnen kürzester Zeit weitere Opfer gemeldet - mehr dazu in Mutmaßlicher Vergewaltiger: Bereits 18 Opfer.

Auch wegen sexueller Belästigung angeklagt

Besonders dramatisch gestaltete sich der Überfall auf eine Frau am 27. August 2015. Nach einem Lokalbesuch war sie auf dem Heimweg, als sie vom 23-Jährigen angesprochen wurde. Sekunden später soll er sie am Hals gepackt, in ein Wohnhaus gezerrt und in ein nicht abgesperrtes Kellerabteil gezerrt haben, wo er sie mit einem Messer bedrohte und würgte. Dessen ungeachtet entschloss sich die Frau zur Gegenwehr und griff sogar nach dem Messer, worauf der Täter flüchtete.

Bei den zur Anklage gebrachten sexuellen Belästigungen soll der Mann den Betroffenen von hinten in den Schritt gegriffen oder sie am Gesäß bzw. Oberschenkel intensiv berührt haben.

Kamerabilder und DNA-Spuren belastend

Beängstigend verlief für ein 14-jähriges Mädchen am 4. Februar 2016 die Zugfahrt vom Bezirk Gänserndorf nach Wien. Der Mann sprach sie im Abteil an, nahm den ihr gegenüber liegenden Sitzplatz ein, und als das Mädchen am S-Bahnhof Floridsdorf ausstieg, verfolgte er sie, hielt sie fest und versuchte sie zu küssen, ehe sie sich losreißen konnte. Dieses Faktum wird von der Anklagebehörde als versuchte Nötigung qualifiziert.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren großteils leugnend verantwortet bzw. die Aussage verweigert. Er wird von Aufnahmen aus Überwachungskameras, den Ergebnissen einer Rufdaten-Rückerfassung, in zwei Fällen auch von einem DNA-Gutachten belastet. Außerdem haben ihn sämtliche von der Anklage umfassten Betroffenen identifiziert.