Missbrauch: Haftstrafe für Vermieter

Ein 65-jähriger Vermieter ist am Donnerstag in Wien nicht rechtskräftig zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er soll eine 20-jährige Mieterin, die in Geldnot war, volltrunken gemacht haben und sich dann an ihr vergangen haben.

Die 20-Jährige konnte die Miete nicht bezahlen - um ihre Wohnung nicht zu verlieren, hatte sie dem Mann vorgeschlagen, seine Räumlichkeiten zu reinigen und ihm die Wäsche zu machen. Am Abend des 6. Februar 2016 sollte sie dessen Wohnung putzen.

Der 65-Jährige brachte sie dazu, währenddessen Wein zu trinken, nach der dritten Flasche war sie in einem Zustand, dass sie wegdämmerte. Als sie um 3.00 Uhr in der Früh erwachte, lag sie halbnackt im Schlafzimmer des alten Mannes, der noch seine Hände auf ihr hatte. Nach ihrer Darstellung wurde ihr jäh bewusst, dass sich der 65-Jährige offenbar an ihr vergriffen hatte.

Hilfe für vergewaltigte Frauen und Mädchen

Der Verein Notruf.Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen berät Opfer sexueller Gewalt kostenlos und auf Wunsch anonym. Auch Angehörige und Bezugspersonen können sich an den Verein wenden. Für Betroffene, die Anzeige erstatten, gibt es eine kostenlose Prozessbegleitung. Telefon: 01/532 22 22

24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71 71 9

Würgemale und Hämatome festgestellt

Die Frau suchte noch am selben Tag einen Amtsarzt auf, der Würgemale und Hämatome am Hals feststellte. Bei einer gynäkologischen Untersuchung wurde ein vaginaler Bluterguss nachgewiesen, zudem wurden DNA-Spuren des Mannes gefunden, die auf Geschlechtsverkehr hinweisen.

Dessen ungeachtet behauptete der 65-Jährige vor Gericht, er habe die 20-Jährige nur oberflächlich berührt. Diese sei nach der dritten Flasche Wein plötzlich in sein Schlafzimmer gegangen, habe sich hingelegt und ihre Hose ausgezogen. Als er sich zu ihr legte, habe sie die Initiative ergriffen.

550 Euro zur Wiedergutmachung gefordert

Die junge Frau, die sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen hatte, verlangte von dem Mann eine Wiedergutmachung von 550 Euro. „Wofür soll ich bezahlen? Sie wollte es selber“, wies er die Forderung zurück. Er sei von ihren Avancen völlig überrascht worden: „Ich hab’ an so was gar nicht gedacht. Sie ist ja ein Kind. Sie könnte meine Enkelin sein.“