Verletzte Frau zu Silvester: Keine Fortführung

Jene Frau, die zu Silvester 2014/2015 in Wien festgenommen worden war und danach Misshandlungs-Vorwürfe gegen die Polizei erhoben hatte, wird im Kampf um ein Verfahren gegen die Beamten keinen Fortführungsantrag stellen.

Die damals 47-Jährige sei „ermüdet, enttäuscht und verbittert“, sagte ihr Anwalt Wilfried Embacher am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte das Ermittlungsverfahren gegen 19 Personen in dem Fall im Juli eingestellt. Ein für die Einbringung einer Anklage erforderlicher Tatverdacht konnte gegen keinen der Beschuldigten begründet werden, hieß es damals - mehr dazu in Verletzte Frau zu Silvester: Keine Polizeigewalt.

„Man den Eindruck, dass hier andere Maßstäbe angesetzt werden, wenn es um Polizisten geht“, kommentierte Embacher die für ihn und seine Mandantin etwas schiefe Optik des Vorfalls.

Halbstündiges Video dokumentierte Festnahme

Die Frau war in der Silvesternacht am Gelände einer Tankstelle in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Nach der Amtshandlung der Polizisten wurden bei der Frau im Wiener AKH unter anderem ein Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüsse festgestellt. Die Festnahme wurde von einer Überwachungskamera erfasst und auf einem halbstündigen Video festgehalten - mehr dazu in - mehr dazu in Video soll Polizeigewalt belegen.

Auf dem Video, das zuerst auf der Homepage der Stadtzeitung „Falter“ veröffentlicht wurde, sieht man, wie sich die Frau auf der Tankstelle den Polizisten nähert und mit ihnen diskutiert. Dann wird sie aufgefordert zu gehen. Als sie dem nicht nachkommt, folgen Schubser von beiden Konfliktparteien. Aus einem Wagen kommen weitere Polizisten, die Frau wird zur Seite gezogen und zu Boden gedrückt. Danach kann man auf dem Bildmaterial nicht mehr viel erkennen.

Zivilrechtliche Schritte gegen Einzelpersonen?

„Früher hieß es: Mit einem Video hast du gewonnen“, sagte Embacher am Donnerstag. „So ein Freibrief ist nicht gut.“ Die Frau wolle „aus Resignation“ keinen Fortführungsantrag einbringen, weitere Kämpfe seien nur kostenintensiv. Außerdem sei es für sie laut Embacher „zermürbend“, dass die Geschehnisse ständig anders gewürdigt würden als von ihr dargestellt. Ein Schubser von ihr werde als gefährliche Handlung gewertet, gegen die Frau läuft ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen schwerer Körperverletzung.

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sei die Enttäuschung bei der Betroffenen „riesig“ gewesen, berichtete Embacher. Nachdem die strafrechtlichen Belange abgeschlossen sind, prüft die Frau nun zivilrechtliche Schritte gegen Einzelpersonen.