Prozess um Vergewaltigung vertagt

Der Prozess gegen einen ehemaligen Freigänger, der eine 16-Jährige vergewaltigt haben soll, ist am Mittwochnachmittag im Landesgericht vertagt worden. Beim nächsten Termin soll vor allem eine Psychiaterin gehört werden.

Der Prozess wurde auf den 21. September vertagt. Dann soll eine Psychiaterin, die das Mädchen begutachtet hat, zu Wort kommen. Die Sachverständige war am Mittwoch urlaubsbedingt verhindert. Weiters wird eine Zeugin geladen, die den Angeklagten und die Jugendliche im Stiegenhaus gestört hatte, in dem es zum inkriminierten Übergriff gekommen sein soll.

Möglicherweise wird auch die kontradiktorische vernommene 16-Jährige noch ein Mal geladen - die Staatsanwältin hat ihre nochmalige Einvernahme beantragt. Ob das Mädchen dazu bereit ist, muss erst abgeklärt werden.

Laut OLG kein dringender Tatverdacht

„Ich bin der ehrlichen und absoluten Überzeugung, dass sie nicht vergewaltigt wurde“, bekräftigte der Verteidiger im Prozess. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Auch das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dürfte von der Schuld des Angeklagten nicht hundertprozentig überzeugt sein. Jedenfalls wurde einer Haftbeschwerde stattgegeben und der Verdächtige, der nach der Anzeige der Jugendlichen in Untersuchungshaft genommen worden war, wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Ansicht des OLG soll kein dringender Tatverdacht vorliegen.

Kontaktaufnahme über Dating-Plattform

Der mehrfach vorbestrafte Wiener hatte das Mädchen noch in der Haft über eine Dating-Plattform im Internet kennengelernt. Tagsüber arbeitete der Mann als Hausarbeiter in der Landespolizeidirektion, fotografierte sich dabei selbst in geparkten Polizeiautos und platzierte die Fotos im Internet. „Er hat mit der Fantasie der Damenwelt gespielt, die teilweise auf Uniformen steht“, räumte sein Verteidiger Florian Kucera ein.

Bei einer 16-Jährigen dürfte die Masche zunächst Erfolg gehabt haben. Der Angeklagte und das Mädchen kamen miteinander ins Gespräch, kommunizierten schließlich über WhatsApp und tauschten Nacktfotos aus. Am 17. März 2016 wurde die bedingte Entlassung des 24-Jährigen verfügt, am 19. März öffneten sich für ihn die Gefängnistore. Zwei Tage später soll er die 16-Jährige beim ersten Treffen in einem Stiegenhaus vergewaltigt haben.

Aussage des Mädchens auf DVD

Laut Anklage soll das Mädchen nur deswegen zum Treffen gegangen sein, um ihrer virtuellen Bekanntschaft mitzuteilen, dass sie an keinem weiteren Kontakt interessiert war. Sie hatte sich anderweitig verliebt. Doch den Angaben des Mädchens zufolge soll der Mann sie am Hals gepackt und sie aufgefordert haben, sie möge „es einfach über sich ergehen lassen“.

Der Darstellung der 16-Jährigen zufolge - das Mädchen wurde im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch einvernommen, die DVD mit ihren Angaben wird im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens abgespielt - soll der Angeklagte erst dann von ihr abgelassen haben, als sich eine heimkommende Hausbewohnerin im Stiegenhaus bemerkbar machte.

„Angeklagter: Einvernehmlicher Sex“

Der Angeklagte stellte das entschieden in Abrede. Es sei einvernehmlicher Sex gewesen. Darauf angesprochen, dass er damals eine Freundin hatte, meinte der 24-Jährige: „Ich bin keine treue Seele.“

Verteidiger Kucera zeigte sich überzeugt, dass das Mädchen - möglicherweise, um den neuen Freund nicht zu vergrämen - „es im Nachhinein so umgedeutet hat, als sei es eine Vergewaltigung gewesen“. Er stützte sich dabei auf Auswertungen des Mobilfunk-Verkehrs zwischen dem Angeklagten und der Zeugin und ein psychiatrisches Gutachten, das an der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen zweiflen lasse. Der Expertise zufolge lägen „deutliche Hinweise auf auffällige Persönlichkeitsfaktoren vor“, sagte Kucera.