Missbrauch: „Stiefopa“ muss in Haft

Weil er sich wiederholt an einem zehnjährigen Mädchen vergangen haben soll, ist am Wiener Straflandesgericht ein 55 Jahre alter Arbeiter zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der Schuldspruch wegen versuchter Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist bereits rechtskräftig. Nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger nahm der bisher Unbescholtene die Strafe an. Auch die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden.

Das Mädchen, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 3.000 Euro zugesprochen, was die Richterin als „zumindest symbolische Wiedergutmachung für die erlittenen seelischen Schmerzen“ bezeichnete.

Zehnjährige mit drei Promille Alkohol im Blut

Beim Angeklagten handelte es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der Großmutter des Mädchens. Der Stiefopa war in der Familie sehr beliebt, regelmäßig unternahm er mit den Enkeln Angelausflüge und ging mit den Kindern zelten. Dieses Vertrauen nützte der Mann aus, um das Mädchen, das ihn auch in seiner Wohnung besuchte, immer wieder zu missbrauchen.

Bei einem Ausflug in die Steiermark verabreichte er der Zehnjährigen Alkohol, „um ihren Willen auszuschalten“, wie Richterin Sonja Höpler-Salat am Ende des Beweisverfahrens resümierte. Der Vorsatz des Angeklagten sei darauf ausgerichtet gewesen, „ein Mal ein bisserl mehr zu machen“, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Zum Zeitpunkt der versuchten Vergewaltigung hatte das Mädchen laut einem Sachverständigen-Gutachten drei Promille Alkohol im Blut.

Lehrerin bemerkte Verletzungen

Mehr als ein Jahr verstrich, ehe die immer wiederkehrenden Übergriffe aufflogen. Eine Lehrerin des Mädchens bemerkte, dass sich die Zehnjährige an den Armen geritzt hatte. Sie sprach ihre Schülerin darauf an, die schließlich ihr Schweigen brach und sich der Pädagogin anvertraute. Diese kontaktierte die Mutter, die daraufhin Anzeige erstattete. Wie sich zeigte, hatte das Mädchen den älteren Bruder eingeweiht, diesen aber eindringlich gebeten, davon keinem zu erzählen.

Nachdem der 55-Jährige festgenommen und die U-Haft verhängt wurde, stellte sich im Zuge der Erhebungen heraus, dass gegen ihn bereits in der Vergangenheit wegen Verdachts in Richtung Kindesmissbrauch ermittelt worden war. Die damals Betroffene war seine eigene Tochter. Es kam seinerzeit allerdings zu keiner Anklage, das Verfahren wurde eingestellt.