Schwimmverbot für Burkini-Trägerin

Eine 23-jährige Studentin im Burkini ist laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ im Wiener Stadthallenbad des Schwimmbeckens verwiesen worden. Der Betreiber begründete dies mit Sicherheitsbedenken.

Sie habe genau eine solche Situation vermeiden wollen, sagte die Studentin dem Bericht zufolge. Daher habe sie vor dem Besuch angerufen und sich erkundigt, ob das Schwimmen im Stadthallenbad im Burkini gestattet ist. Man habe ihr diese Frage eindeutig bejaht. Als sie dann gemeinsam mit einer Freundin, die ebenfalls einen Burkini trug, im Schwimmbecken war, seien beide schon nach wenigen Minuten von einer Mitarbeiterin aus dem Wasser geholt worden.

„Burkini aus Baumwolle verboten“

Die Mitarbeiterin habe ihnen erklärt, dass das Schwimmen so nicht gestattet sei und habe das mit Hygienevorschriften begründet, so die Studentin. Mehrere Badegäste hätten Partei für die Musliminnen ergriffen, allerdings ohne Erfolg.

Der Betreiber, die Wiener Sportstätten, bestätigten den Vorfall. Die Zeitung zitiert Sprecher Manfred Faly, der von keiner Diskriminierung sprechen will: „Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung - solange sie den hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen.“ Dabei gehe es um den Stoff der Badebekleidung. Dieser müsse wasserabweisend und schnell trocknend sein, was für die Badebekleidung aller Badegäste gelte. Im vorliegenden Fall sei einer der beiden Burkinis aber aus Baumwolle gewesen, was verboten ist.

Studentin nimmt Verbot nicht einfach hin

Die Studentin bestreitet das allerdings. Beide Burkinis seien aus Badeanzugstoff gefertigt. Sie hat sich laut dem Bericht an die Dokustelle der Islamischen Glaubensgemeinschaft und an die Antirassismus-Beratungsstelle ZARA gewandt.

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