Albertina soll fünf Zeichnungen restituieren
Die Blätter von Carl Meyer sollen an die Erben nach Betty Blum gehen, empfahl der Kunstrückgabebeirat am Mittwoch. Das jüdische Ehepaar Noe und Betty Blum führte seit 1913 eine Kunsthandlung in München und wurde vom NS-Regime verfolgt. 1933 wurden ihnen die Gewerbeberechtigung entzogen, das Geschäft „arisiert“ und das Ehepaar mit ihren beiden Söhnen aus Bayern ausgewiesen.
Seit 1934 lebte die Familie in Wien. Im Jänner 1938 legte Betty der Albertina die fünf Blätter von Carl Meyer vor, die vom Museum angekauft wurden, 1939 flüchtete das Ehepaar nach Palästina. Der Beirat wertete diesen Verkauf nun als nichtig, weil die Blums damals verfolgt wurden.
Keine Rückgabe von Schiele-Werken
Das Volkskundemuseum soll unterdessen 363 Objekte aus der Sammlung „Anna Mautner“ zurückgeben, so die Empfehlung. Auch Anna Mautner, Witwe des Industriellen und Volkskundlers Konrad Mautner, wurde vom NS-Regime als Jüdin verfolgt und musste über Ungarn in die USA fliehen. Dem Museum für Volkskunde war das Paar als Förderer verbunden gewesen. Die Institution erwarb nach dem „Anschluss“ Österreichs Teile der Sammlung. Keine Rückgabe empfiehlt der Beirat hingegen bezüglich sechs Blättern von Egon Schiele, die die Albertina 1951 erwarb.