Lohndumping: Erstmals zahlen Auftraggeber

Die Arbeiterkammer vermeldet einen Erfolg im Kampf gegen Sozialbetrug, Lohndumping und Schwarzarbeit am Bau: Weil zwei kleine Subfirmen ihre Arbeiter nicht bezahlt hatten, müssen das nun die Auftraggeberfirmen übernehmen.

Besonders in der Bauwirtschaft hat es in den vergangenen Jahren einen Anstieg von Sozialbetrug, Lohndumping, Schwarzarbeit und Ausbeutung von Arbeitern gegeben - mehr dazu in Ausländer auf Wiener Baustellen ausgebeutet. Aber im Gegenzug werden und wurden auch die gesetzlichen Regeln verschärft, die das verhindern sollen.

„Arbeiter haben nur 500 Euro erhalten“

Rund zwei Monate lang haben drei ausländische Arbeiter Gerüstbau-Arbeiten durchgeführt bei einer Gemeindebau-Sanierung im Auftrag der Stadt Wien. Laut Arbeiterkammer waren sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet und hatten vom Arbeitgeber nur rund ein Neuntel des vereinbarten Lohnes erhalten.

„Als die Arbeitnehmer zu uns gekommen sind, hatten sie nur 500 Euro erhalten als Vorauszahlung. Und eigentlich wären ihnen 4.500 bis 5.000 Euro brutto zugestanden“, sagt Arbeiterkammer-Juristin Andrea Ebner-Pfeifer om Ö1-Mittagsjournal - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Öffentlicher Bauherr muss Vergabe zustimmen

Als die Arbeiterkammer klagt, zahlt die Subfirma die Löhne immer noch nicht. Aber dann bringt die Arbeiterkammer eine neue Regelung zur Anwendung: Firmen, die einen Subauftrag an eine andere Firma vergeben, haften für vorenthaltene Löhne. Und zwar dann, wenn es um einen öffentlichen Auftrag geht und wenn der öffentliche Bauherr - in dem Fall die Stadt Wien - keine Zustimmung gegeben hat zur Vergabe eines Subauftrags.

„Zumindest dort wo öffentliche Gelder fließen, sollte sichergestellt werden, dass nicht mit Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Lohndumping vorgegangen wird. Daher steht seit heuer klar im Vergaberecht: Wenn jemand den Auftrag weitergibt an einen Subauftragnehmer, muss er die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einholen. Und wenn er das nicht macht, dann haftet er“, sagt Arbeiterkammer-Jurist Walter Gagawuczuk gegenüber Ö1.

Nach einem Zahlungsbefehl durch das Arbeits- und Sozialgericht hat schließlich die mit den Gerüstbau-Arbeiten beauftragte große österreichische Firma die Löhne anstelle des Subauftragnehmers nachgezahlt.

„Das österreichische Lohnniveau wird gesichert“

In einem zweiten Fall geht es um zwölf Arbeiter, die beim Krankenhaus-Nord in Wien beschäftigt waren. „Da hat eine Firma Reinigungsarbeiten durchgeführt und auch ihre Arbeitnehmer nicht bezahlt. Hier stehen wir in Verhandlungen mit dem Auftraggeber und haben Bereitschaft signalisiert bekommen, dass die ausstehenden Löhne Anfang des kommenden Jahres bezahlt werden“, sagt Andrea Ebner-Pfeifer.

Solche Erfolge der Arbeiterkammer nützen laut dem Juristen Gagawczuk nicht nur den unmittelbar betroffenen Arbeitnehmern, die meist aus osteuropäischen EU-Staaten kommen, sondern auch österreichischen Arbeitnehmern und Firmen. „Wenn sich Firmen auf fragwürdige Weise Lohnzahlungen ersparen, können sie ja billiger anbieten. Und ein österreichisches Unternehmen, das korrekt den Kollektivvertrags-Lohn zahlt, kann da nicht mithalten“, so der Jurist. AK-Expertin Ebner-Pfeifer meint: „Das österreichische Lohnniveau wird gesichert für österreichische Arbeitnehmer.“

Laut Gagawczuk wird es durch zwei neue Gesetzesregelungen im kommenden Jahr leichter werden, Löhne von Auftraggeberfirmen einzutreiben. Einerseits gebe es dann eine Auskunfts-Verpflichtung öffentlicher Bauherrn in solchen Fällen und andererseits eine neue Auftraggeberhaftung, und zwar dann wenn ausländische Subfirmen Löhne nicht bezahlt haben.